28.02.2014 19:13:02

WAZ: NRW-Sonderopfer fraglicher denn je. Kommentar von Tobias Blasius

Essen (ots) - Das Bundesverwaltungsgericht hat ungewollt den seit Monaten tobenden Verfassungsstreit um die doppelte Nullrunde für höher besoldete Beamte in NRW verschärft. Die Leipziger Richter formulierten schließlich einen zwingenden Umkehrschluss: Wer als Staatsdiener nicht streiken darf, muss sich auf eine automatische Anpassung seiner Bezüge verlassen können. Sprich: Loyalität darf in einem besonderen Treueverhältnis keine Einbahnstraße sein. Genau diese Regel aber hat Rot-Grün durchbrochen und mehr als Dreiviertel der Landesbeamten zwei Jahre lang von der Lohnentwicklung im öffentlichen Dienst abgekoppelt. Die Landesregierung verteidigt dies mit den Sparzwängen der Schuldenbremse sowie mit der Zumutbarkeit des Sonderopfers für Richter, Lehrer und Co. Doch ob diese Argumentation auch beim NRW-Verfassungsgericht verfängt, erscheint nun fraglicher denn je.

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