04.10.2016 21:32:39

WAZ: Nicht nach Himmelsrichtung - Kommentar von Michael Kohlstadt zu Verbandsabgaben

Essen (ots) - Wie immer, wenn das Geld knapp wird in unseren Städten, erklingt eine altbekannte Melodie. Wer die Musik bestellt, der soll sie auch bezahlen, lautet die Zeile, die jeder kommunale Finanzchef rauf und runter flöten kann.

Gemünzt ist das im Allgemeinen auf Berlin. Denn viele Bundesgesetze müssen auf kommunaler Ebene umgesetzt und ihre Folgen oft dort bezahlt werden. Auch im Falle der drastisch steigenden Abgaben, die der Landschaftsverband Westfalen-Lippe jetzt seinen Städten abverlangt, ist das so. Beispiel: Das neue Bundesteilhabegesetz sichert den vom Verband versorgten Behinderten ein deutlich höheres Schonvermögen zu. Die Folge: Mehr Betroffene kommen in den Genuss von Zuwendungen. Es darf nicht sein, dass sich Verband und Kommunen jetzt über die Verteilung der Kosten streiten, weil die vom Bund gestrickte Finanzdecke zu kurz ist.

Ein Unding ist freilich auch, dass im Rheinland und in Westfalen mit zweierlei Maß gemessen wird. NRW ist ein Bundesland und nicht zwei. Umlagenhöhen der Städte dürfen nicht von der Himmelsrichtung abhängen. Dass Bochum einen Aufschlag zahlen muss, Essen aber verschont bleibt, entspringt interner Behördenlogik und widerspricht dem Gerechtigkeitssinn der Bürger.

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