13.01.2015 19:37:58
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WAZ: Ein Mittel zur Abschreckung - Kommentar von Wilfried Goebels zu Kameras für Polizisten
Bevor die "Body-Cam" in NRW angeschafft wird, müssen die rechtsstaatlichen Grundsätze abgesichert werden. Daten müssen automatisch nach einer bestimmten Frist gelöscht werden, Aufnahmen sind nur bei kritischen Einsätzen erlaubt, Schulterkameras dürfen nicht zur Kontrolle der Polizeibeamten missbraucht werden. Auch der Datenschutz muss gewahrt bleiben.
Mit der "Body-Cam" ist aber keine Ausweitung der allgemeinen Videoüberwachung verbunden. NRW sollte den Pilotversuch in einigen Großstädten wagen. Gibt es weniger Übergriffe auf Polizeibeamte, stärkt das den Rechtsstaat.
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