Trotz Klagen 17.07.2013 17:36:31

VW-Beherrschungsvertrag über MAN ist offiziell

Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist ins Handelsregister eingetragen worden und damit wirksam, wie es in einer Mitteilung von MAN heißt.

Bislang habe sich MAN mit Volkswagen in einem "faktischen Konzernverhältnis" befunden. Kooperationen und Synergieeffekte waren dadurch nicht in vollem Umfang möglich. Laut MAN ist nun der Weg "zu einer deutlich effizienteren und unbürokratischeren Zusammenarbeit" frei.

Die Aktionäre des Münchener Konzerns hatten im Juni über den Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag abgestimmt. Allerdings war das nur eine Formalität, da Volkswagen zu dem Zeitpunkt schon mehr als 75 Prozent der Stimmrechte besaß.

Während der Hauptversammlung hatten viele Kleinaktionäre und vor allem Wirtschaftsanwälte ihrem Unmut über die Ausgleichszahlung von VW an die verbleibenden Aktionäre Luft gemacht. Sie lag unter dem seinerzeitigen Aktienkurs.

Im Anschluss an die Hauptversammlung hatte dann auch eine Düsseldorfer Kanzlei im Auftrag des MAN-Aktionärs Effecten Spiegel Aktiengesellschaft beim Landgericht München Klage auf Auskunftserteilung wegen der Nichtbeantwortung von Fragen eingereicht.

Der Eintragung im Handelsregister stand diese Klage jedoch nicht im Wege. Die verbleibenden Aktionäre haben nun zwei Monate Zeit, das Angebot von MAN anzunehmen.

DJG/iko/bam

Dow Jones Newswires

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