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Chinas Neujahrsfest 17.02.2023 16:12:00

VW-Aktie leichter: Volkswagen verkauft im Januar weniger Autos wegen China-Schwäche

VW-Aktie leichter: Volkswagen verkauft im Januar weniger Autos wegen China-Schwäche

Wie VW mitteilte, sanken die weltweiten Verkäufe um 11,9 Prozent auf 616.200 Einheiten.

Allein in China ging der Absatz um gut 40 Prozent auf 203.100 Fahrzeuge zurück. Ein Sprecher verwies auf einen Verzerrungseffekt wegen des chinesischen Neujahrsfestes. Dieses lag im laufenden Jahr komplett im Januar, während der Großteil der Ferien 2022 im Februar gelegen hatte. Aber auch die Corona-Maßnahmen hätten erhebliche Auswirkungen auf den chinesischen Markt gehabt.

In allen anderen Regionen bis auf Zentral- und Osteuropa verzeichnete VW höhere Absätze. In Westeuropa stiegen sie um ein Fünftel auf 231.400 Einheiten. In Nordamerika legten sie um 15,5 Prozent auf 67.000 Fahrzeuge zu.

Die Marke Volkswagen-Pkw verbuchte weltweit einen Absatzrückgang um knapp 20 Prozent, Audi wies ein Minus von 15,5 Prozent aus. Die Lkw-Tochter Traton verkaufte im Januar 12,7 Prozent mehr.

Neuigkeiten beim Prozess zur Bezahlung von Betriebsräten

Die vom Bundesgerichtshof (BGH) gekippten Freisprüche für vier frühere VW-Personalmanager zwingen den Konzern voraussichtlich zur Überarbeitung der Bezahlung von Betriebsräten. "Die Volkswagen AG hat die Begründung des Urteils zur Kenntnis genommen. Das Unternehmen wird die darin enthaltenen Feststellungen zum Maßstab der Betriebsratsvergütung berücksichtigen", hieß es am Freitag aus Wolfsburg. Zuvor hatte der BGH die Details zu seiner Entscheidung von Anfang Januar veröffentlicht.

Demnach dürfen "hypothetische" Annahmen über die weitere Karriere eines Betriebsratsmitglieds allein kein Maßstab für dessen Bezahlung sein. Im Kern ist bei der Gehaltseinstufung nur der Vergleich mit Kolleginnen und Kollegen mit ähnlichen Tätigkeiten und Positionen zu Beginn einer Arbeit in der Belegschaftsvertretung zulässig.

Der Richterspruch könnte weitreichende Folgen auch für die Vergütung von Betriebsräten in vielen anderen Unternehmen haben. Denn die Interpretation des höchsten deutschen Strafgerichts gerät bei diesem Punkt unter anderem in Konflikt zu früheren Urteilen von Arbeitsgerichten. Zudem gelten Bestimmungen des maßgeblichen Betriebsverfassungsgesetzes unter etlichen Juristen als schwammig.

Im konkreten Fall ging es um die Frage, ob VW-Verantwortliche zwischen 2011 und 2016 unangemessen üppige Gehälter und Boni für leitende Belegschaftsvertreter genehmigt hatten. Ex-Betriebsratschef Bernd Osterloh etwa kam in manchen Jahren auf über 700 000 Euro. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig erhob Anklage wegen Untreue. Das Landgericht Braunschweig konnte keinen Vorsatz erkennen und sprach die vier Personalmanager frei - was der BGH wieder aufhob.

Die VW-Vorzugsaktien sinken im XETRA-Handel zeitweise um 0,05 Prozent auf 130,92 Euro.

FRANKFURT (Dow Jones) / WOLFSBURG (dpa-AFX)

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