Aussageverweigerungsrecht |
15.09.2020 15:09:40
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Vorerst keine Aussage von Porsche-Chef Blume in Diesel-Verfahren
Müller, der zu einem Termin am Mittwoch kommender Woche als Zeuge geladen war, berufe sich auf ein vollständiges Aussageverweigerungsrecht, über dessen Umfang zunächst in einem sogenannten Zwischenstreit entschieden werden müsse, teilte das Gericht am Dienstag mit. Bis das passiert sei, sei auch eine Vernehmung Blumes als Vertreter der beklagten Porsche AG nicht möglich.
Neben Müller beruft sich laut Gericht auch ein weiterer Zeuge auf sein Aussageverweigerungsrecht, was ebenfalls jetzt geprüft wird. In dem Termin kommende Woche werde somit nur einer der geladenen Zeugen erscheinen, ein Vertreter einer Produktreihe bei der Porsche AG.
In dem Verfahren verlangt der Käufer eines Porsche Macan mit Dieselmotor Schadenersatz wegen arglistiger Täuschung. Das Auto, in dem ein AUDI-Motor steckt, habe die versprochenen Abgaswerte wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen nicht eingehalten - und der Porsche-Vorstand habe das gewusst, so der Vorwurf. Das Landgericht Stuttgart hatte die Klage abgewiesen.
/eni/DP/men
STUTTGART (dpa-AFX)
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