Vom Handel ausgesetzt |
11.12.2015 17:45:00
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Bene hat Minderheitsaktionäre ausgeschlossen - Börsen-Aus für die Aktie
Bene hatte zuletzt 9,76 Prozent Streubesitz und hat diesen Aktionären 1,03 Euro je Aktie Abfindung angeboten. Dagegen hat allerdings der IVA-Interessenverband für Anleger beim Landesgericht St. Pölten eine Anfechtungsklage eingebracht. Anlegerschützer Wilhelm Rasinger argumentiert, dass der Ausschluss des Streubesitzes zum "ungünstigsten" Zeitpunkt erfolge und fairerweise erst dann über die Bühne gehen sollte, wenn eine "Normalisierung" eingetreten ist.
Bene ist im Juni 2015 vom Sanierer Erhard Grossnigg und dem ehemaligen Wirtschaftsminister Martin Bartenstein zu 90,24 Prozent übernommen worden. Davor hatte das Unternehmen jahrelang Verluste geschrieben. Grossnigg hat bereits angekündigt, dass weitere Einschnitte bevorstehen: "Wir werden uns noch einmal von vielen Mitarbeitern trennen müssen, um die Strukturen den Umsätzen anzupassen", sagte er. Die Mitarbeiterzahl ist zwischen Jänner und Juli bereits von 1.050 auf 920 zurückgegangen. Grossnigg ist auch an der Mutterfirma der Neudoerfler Office Systems, Konkurrentin von Bene, beteiligt.
Bene wurde 1740 als Tischlerei gegründet und blieb dies bis in die 1940er-Jahre. 1951 stieg der damalige Inhaber Gottfried Bene auf die industrielle Fertigung um, ab den 1980er-Jahren wurde auf die Internationalisierung gesetzt. 2004 stieg der Finanzinvestor UIAG ein, der das Unternehmen 2006 in eine Aktiengesellschaft umwandelte und an die Börse brachte. Am 3. November 2006 notierte Bene erstmals an der Wiener Börse, 52,7 Prozent lagen damals im Streubesitz. Am 11. Dezember 2015 wurde der Handel mit den Papieren ausgesetzt - wohl auf Dauer.
Der Anlegerschützer Wilhelm Rasinger, Präsident des Interessenverbandes für Anleger (IVA), lässt kein gutes Haar an den Vorgängen. Für den Streubesitz gebe es "nicht einmal ein Trostpflaster sondern nur eine homöopathische Abfindung", so Rasinger zur APA.
Man hatte sich um ein Squeeze-out nach erfolgter Sanierung bemüht. "Das läuft nun ins Leere", bedauerte Rasinger weiters. "Jetzt sind Fakten geschaffen." Denn ursprünglich sei noch ein Verhandlungstermin im Sinne der IVA-Anfechtung des sofortigen Gesellschafterausschlusses für 15. Februar 2016 angesetzt gewesen, der nun ausfalle.
"Bei einem Squeeze-out nach einer Sanierung in zwei, drei Jahren hätte es die Chance für den Streubesitz gegeben, eine angemessene und faire Abgeltung zu bekommen." Nun aber verliere der Streubesitz 90 bis 98 Prozent bezogen auf den Emissionskurs von 5,50 Euro - "unangenehm", meint Rasinger.
Übrig bleibe ein Überprüfungsverfahren zum Unternehmenswert - da hätte der Streubesitz aber auch nicht die besten Karten, denn dieses wird auf Basis der letzten Hauptversammlung vom September durchgeführt - "zum ungünstigsten Zeitpunkt", so Rasinger.
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