21.09.2016 11:49:00
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VfGH berät ab Donnerstag über BUWOG-Anklage und Glücksspielgesetz
Wann Entscheidungen zu den brisanten Wirtschaftscausen fallen, lässt sich noch nicht abschätzen. Großer Zeitdruck besteht in Sachen Buwog nicht: Da es sich ausschließlich um Individualanträge handelt, haben sie keine aufschiebende Wirkung auf das Verfahren beim Landesgericht Wien. Grasser, Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics und einige andere Beschuldigte haben die Buwog-Anklage beim VfGH beeinsprucht. Sie sind der Ansicht, dass die 14-tägige Frist für den Einspruch gegen die 825 Seiten lange Anklage zu kurz sei.
Gegen das seit langem umstrittene Glücksspielgesetz hegt ein Höchstgericht verfassungsrechtliche Bedenken. Der OGH sieht im Monopolsystem einen Verstoß gegen das EU-Recht, konkret eine Inländerdiskriminierung. Anlass waren Klagen der Admiral-Gruppe, die zum Glücksspielriesen Novomatic gehört. Der Oberste Gerichtshof hat beantragt, das Glücksspielgesetz zur Gänze aufzuheben. Bis zur Entscheidung darüber hat der VfGH die Behandlung anderer anhängiger Verfahren zum Glücksspielgesetz zurückgestellt - und die Landesverwaltungsgerichte angewiesen, mit den zahlreichen dort anhängigen Verfahren zu warten, bis geklärt ist, ob das Gesetz verfassungskonform ist.
Schon in der Juni-Session wollten sich die Verfassungsrichter mit einer Gesetzesbeschwerde gegen die Kürzung der Nationalbank-Sonderpensionen beschäftigen - auch in einer öffentlichen Verhandlung. Diese fiel aber, wie einige andere, dem Riesenverfahren zur Anfechtung der Bundespräsidenten-Stichwahl zum Opfer. Sie wird am Mittwoch, 28. September, nachgeholt. Bekämpft wird der mit Zwei-Drittel-Mehrheit vom Nationalrat ermöglichte Eingriff in die Pensionsrechte - und somit die Kürzung der Sonderpensionen -, vom Zentralbetriebsrat und einigen Bediensteten der OeNB. Sie argumentieren u.a., dass die Absicherung mittels Verfassungsbestimmung verfassungswidrig sei, weil sich Betroffene nicht gegen die Eigentumseingriffe wehren könnten und der Gang zum VfGH damit habe verhindert werden sollen.
Ebenfalls vom Juni auf Herbst (konkret den 4. Oktober) verschoben wurde eine öffentliche Verhandlung zum Verbandsverantwortlichkeitsgesetz. Ein oberösterreichisches Unternehmen, das wegen eines Kartellrechtsverstoßes eines Managers im Jahr 2015 verurteilt wurde, erachtet es für verfassungswidrig. Das Gesetz ermöglicht seit 2006, dass auch Unternehmen strafrechtlich verfolgt werden können. Es widerspreche aber dem Sachlichkeitsgebot und Schuldprinzip ("keine Strafe ohne Schuld"), wenn ein Verband dafür verantwortlich gemacht werden kann, dass einer seiner Entscheidungsträger eine strafbare Handlung setzt, argumentiert der Antragsteller.
Seit langem laufende Verhandlungen im Nationalrat - über die Mietrechtsreform - könnten von einer weiteren VfGH-Entscheidung betroffen sein: Wiener Hausbesitzer wollen das Richtwertsystem vom Höchstgericht gekippt haben - konkret die damit festgeschriebene Bemessung von Mieten mit einem niedrigen Richtwert und uneinheitlichen Lagezuschlägen. Darüber wird am Montag, 3. Oktober, öffentlich verhandelt.
(Schluss) dru/ivn
ISIN AT00BUWOG001 WEB http://www.verfassungsgerichtshof.at http://www.buwog.at http://www.oenb.at/
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