24.08.2019 18:12:41
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Vereinbarung zu E-Scootern zwischen Kommunen und Anbietern
BERLIN (dpa-AFX) - Die kommunalen Spitzenverbände und vier große Anbieter von E-Tretrollern wollen für mehr Ordnung und Sicherheit bei der Nutzung der kleinen Fahrzeuge sorgen. Dazu schlossen sie eine Vereinbarung, wie eine Sprecherin des Deutschen Städtetags am Samstag der Deutschen Presse-Agentur sagte. Zuvor hatte die "Passauer Neue Presse" (PNP) über die Vereinbarung berichtet; der Zeitung liege dazu eine Absichtserklärung vor. Ziel sei es, Chaos und Unfälle durch E-Tretroller - auch E-Scooter genannt - zu vermeiden und die Roller besser in den Straßenverkehr einzubinden.
Dem PNP-Bericht zufolge sollen die Verleihunternehmen sicherstellen, dass E-Tretroller nicht ungeordnet auf Gehwegen, in Fußgängerzonen und auf öffentlichen Plätzen abgestellt werden. Dazu müssten die Mieter der Fahrzeuge per App aufgefordert werden und dies per Foto-Übersendung nachweisen. Feste Verleihstationen und gekennzeichnete Bereiche sollten für eine bessere Ordnung sorgen. Verstöße sollten durch Sperren der Nutzungsberechtigung sanktioniert werden.
Die Verleiher sollen sich zudem verpflichten, falsch abgestellte und defekte Roller innerhalb einer mit der Kommune vereinbarten Frist zu beseitigen. Über eine Hotline sollen falsch abgestellte Roller gemeldet werden können.
An dem Papier, das am Montag vorgestellt werden soll, ist neben dem Deutschen Städtetag auch der Deutsche Städte- und Gemeindebund beteiligt. "Die ersten Wochen seit der Zulassung zeigen, dass es sowohl klarere Vorgaben durch die Kommunen braucht als auch eine gute Kommunikation durch die Anbieter", wurde Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, in der PNP zitiert. Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags, sagte der Zeitung, E-Tretroller könnten einen Beitrag zum Klimaschutz leisten, wenn sie tatsächlich Pkw-Fahrten ersetzen. "Damit sie sich gut in den Verkehr integrieren, braucht es vor allem die Rücksicht derer, die mit den E-Rollern unterwegs sind sowie klare Regeln, wo Roller stehen dürfen und wo nicht."
Elektro-Tretroller sind seit Juni in Deutschland zugelassen. Mehrere Anbieter stellen die kleinen Fahrzeuge seither in etlichen Städten zum Ausleihen zur Verfügung. Die Roller dürfen bis zu 20 Kilometer pro Stunde schnell fahren und müssen eine Lenk- oder Haltestange haben. Fahren müssen E-Tretroller auf Radwegen. Gibt es keine, müssen sie auf die Fahrbahn./vf/DP/zb
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