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Nach Hochwasser 2013 01.09.2014 11:16:00

Verbund-Anpassungen bei Donaukraftwerken

Die Anträge der Verbund Hydro Power erfordern wasserrechtliche Bewilligungen. Für die fünf Anlagen in NÖ und Wien ist eine mündliche Verhandlung im Oktober anberaumt, für OÖ soll sie im November stattfinden. Das Behördenverfahren könnten Anfang 2015 beendet sein.

Bei den Anpassungen der Wehrbetriebsordnungen wolle man die Erfahrungen aus dem letzten großen Hochwasser von 2013 mit einarbeiten, erläuterte der Verbund-Mediensprecher für den Bereich Erzeugung, Florian Seidl, am Montag der APA. Derzeit seien die Betriebsordnungen für ein teils 300-jähriges Hochwasser, wie man es im Vorjahr erleben konnte, zu "starr". Deshalb sei ein "nachjustieren" nötig, und es würden "neue Toleranzen vorgeschlagen". Erörtert worden seien die geplanten Änderungen u.a. schon mit der Österreichische Wasserstraßen-Gesellschaft via donau und auch dem Umweltministerium, das "Herr" des Wasserrechtsverfahrens ist.

Einwendungen gegen das Vorhaben im Verfahrens-Teil für die fünf Kraftwerke in Niederösterreich und Wien (Ybbs-Persenbeug, Melk, Altenwörth, Greifenstein; Freudenau) können vom 8. September bis 20. Oktober im Ministerium erhoben werden; wer das nicht fristgerecht tut, hat keine Parteistellung. Danach ist für Mittwoch, 22. Oktober, um 10 Uhr in Stockerau (NÖ), nahe dem Kraftwerk Greifenstein, eine öffentliche, mündliche Verhandlung anberaumt, zu der am Verfahren Beteiligte oder Bevollmächtigte zugelassen sind. Der OÖ-Fristenlauf ist noch nicht bekannt.

Die Anpassungen der Wehrbetriebsordnungen sehen die Einführung von Toleranzwerten bei der Einhaltung der Wasserspiegellagen im Hochwasserfall, die Neuregelung der maximalen Absenkgeschwindigkeit, Änderungen der Regelungen der Schleusenfreigabe und Erweiterungen der Verständigungspflichten bei Abweichungen der Wehrbetriebsordnung vor, geht aus es der Edikt-Kundmachung durch das Ministerium hervor.

Da Wasserspiegellagen wegen der trägen Reaktion von Wendepegeln bei Änderungen der Oberwasserspiegel technisch nicht exakt einstellbar seien, sollen für die einzuhaltenden Wasserspiegellagen Toleranzwerte festgelegt werden, heißt es zur Erläuterung. "Ebenso soll die maximale Absenkgeschwindigkeit entsprechend den technischen Möglichkeiten der Kraftwerkssteuerung neu festgelegt werden", wird weiter erklärt. "Bei Öffnung der Schleusenanlagen zur Hochwasserabfuhr soll das Prinzip der gleichmäßigen Durchflussaufteilung über die Wehrfelder außer Kraft gesetzt und ein vorübergehendes Verlassen der vorgegebenen Toleranzgrenzen für den Oberwasserspiegel zugelassen werden."

"Donaukraftwerke können kein Hochwasser verhindern", versucht Seidl falsche Erwartungen zu zerstreuen, "aber sie sind so konstruiert, dass sie einem Hochwasser nicht im Wege stehen". Verschwunden seien für Anrainer durch die Kraftwerke zwar die kleineren Überflutungen wegen der Dämme und Überströmstrecken, falls das Hochwasser zu stark sei, würden diese aber auch übergehen. Auch beim Kraftwerk Ottensheim in OÖ sei nicht die Anlage an Überflutungen schuld, denn sie stehe mitten im Becken; "wenn der Abfluss des Beckens überfordert ist, ist es egal, ob im Becken ein Kraftwerk steht oder nicht". Der geplante Hochwasserschutz im Eferdinger Becken sei bei diesem Schritt der Wehrordnungs-Änderungen noch nicht berücksichtigt; "er wird aber bei späteren Anpassungen berücksichtigt, sobald es ihn gibt".

(Schluss) sp/kan

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