Stromerzeugung |
19.07.2022 17:53:00
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Verbund-Aktie: Trockenheit senkt Stromproduktion in Verbund-Laufkraftwerken - VKI klagt wegen Wertsicherungsklausel
Der börsennotierte Energieversorger wies aber darauf hin, dass ein niedrigerer Wasserstand in Laufkraftwerken nicht im selben Ausmaß die Stromerzeugung verringert. Die Energieausbeute sei nicht nur von der Wassermenge, sondern auch von der Fallhöhe beim jeweiligen Kraftwerk abhängig. Aufgrund von geringer Wasserführung sinke der Wasserstand auch unterhalb eines Kraftwerks - das bedeute mehr Höhenunterschied zwischen Ober- und Unterwasser und somit mehr Fallhöhe. "Wetterbedingte Erzeugungsschwankungen gehören bei der Stromerzeugung aus Wasserkraft zum üblichen Geschäft", so der Verbund.
VKI klagt Verbund wegen Wertsicherungsklausel
Der VKI zieht im Auftrag des Sozialministeriums gegen eine Wertsicherungsklausel in Verträgen vom Verbund vor Gericht. Die Verbraucherschützer beanstanden, dass der Stromerzeuger einerseits mit dem Spruch "100 % aus österreichischer Wasserkraft" wirbt, seine Preise aber wegen höheren Notierungen an einer europäischen Energie-Börse Anfang Mai angepasst hat. Der Verbund betont, Grundlage sei eine vertraglich vereinbarte gesetzeskonforme Klausel.
Der zu 51 Prozent im Eigentum der Republik Österreich stehende Energieanbieter habe in seinen AGB eine Wertsicherung nach dem von der Österreichischen Strompreisindex (ÖSPI) vereinbart, so der Verein für Konsumenteninformation (VKI) in einer Aussendung. Der ÖSPI wiederum wird auf Basis der Notierungen an der Energie-Börse EEX (European Energy Exchange) berechnet, wo die Preise in den letzten Monaten stark gestiegen sind.
"Für viele Konsumentinnen und Konsumenten ist es vollkommen unverständlich, warum der Verbund seinen Preis an einen Börsenpreis bindet, obwohl er den Strom für Haushaltskunden wohl zu einem überwiegenden Teil selbst produziert und durch die gesteigerten Preise erhebliche Übergewinne erwirtschaftet hat", wird Thomas Hirmke, Leiter des Bereichs Recht beim VKI zitiert.
Der Verbund betonte heute in einer Stellungnahme zur VKI-Klage, dass die Grundlage für die letzte Strompreisanpassung eine vertraglich vereinbarte gesetzeskonforme Klausel sei. Jede Kundin und jeder Kunde sei bei der Vereinbarung dieser Klausel deutlich und leicht verständlich darüber informiert worden, dass aufgrund des Systems der Wertsicherung des Arbeitspreises mit dem von der österreichischen Energieagentur veröffentlichten ÖSPI erhebliche Preisänderungen möglich seien.
Rund 95 Prozent der Verbund-Stromerzeugung stammten aus Wasserkraft, Haushalts- und Gewerbekunden würden zu Strom aus zertifizierten Wasserkraftwerken beziehen, betont der Konzern. Die Preisgestaltung erfolge dagegen an den europäischen Energiebörsen und gelte für alle Marktteilnehmer gleichermaßen, unabhängig von ihrem Erzeugungsportfolio. Die Großhandelspreise für Gas und Strom und damit auch jene für Endverbraucher stiegen in ganz Europa, der Verbund könne sich diesen Entwicklungen am europäischen Energiemarkt nicht entziehen und habe per Mai die Preise für Haushalte und Gewerbe erhöht.
Jüngst hatte auch der Anwalt Michael Poduschka mit einer ähnlichen Begründung eine Klage gegen den Verbund eingereicht und im "ORF" über eine Sammelklage nachgedacht, nachdem sich "hunderte" Verbund-Kundinnen und -Kunden bei ihm gemeldet hätten.
Die Verbund-Aktie stand in Wien letztlich 0,77 Prozent höher bei 105,30 Euro.
APA
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