Probleme in Deutschland |
19.11.2013 21:50:34
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Verbraucherschützer mit Klage gegen Google erfolgreich
Bei 13 der Klauseln geht es um den Datenschutz. Google habe sich in der Datenschutzerklärung unter anderem das Recht vorbehalten, "möglicherweise" gerätespezifische Informationen und Standortdaten zu erfassen oder "unter Umständen" personenbezogene Daten aus den verschiedenen Google-Diensten miteinander zu verknüpfen, erläuterte vzbv-Vorstand Gerd Billen. Für Verbraucher sei unklar geblieben, wozu sie ihre Zustimmung genau erteilen sollten, kritisierte er.
Google ist der Ansicht, dass die Verbraucherschützer nicht befugt sind, gegen die Datenschutz-Bestimmungen zu klagen, weil sie nicht Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen seien.
Bei den zwölf betroffenen Nutzungsbestimmungen geht es unter anderem um das Recht von Google, Anwendungen von einem Gerät zu entfernen sowie Funktionen von Diensten einzustellen.
"Wir werden gegen das Urteil Berufung einlegen. Wir sind davon überzeugt, dass unsere Nutzungsbedingungen und unsere Datenschutzerklärung im Einklang mit den entsprechenden Gesetzen sind", erklärte ein Google-Sprecher am Dienstagabend./so/DP/he
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