21.03.2021 14:22:38

Verbraucherschützer fordern Reform der Lebensmittelüberwachung

BERLIN (dpa-AFX) - Verbraucherschützer dringen auf eine grundlegende Reform der Lebensmittelüberwachung in Deutschland, um Hygienemängel und andere Verstöße aufzudecken. An Stelle der rund 400 kommunalen Behörden sollte pro Bundesland eine möglichst unabhängige Anstalt geschaffen werden, forderte die Organisation Foodwatch in einer Stellungnahme für eine Bundestagsanhörung. Behörden vor Ort stünden oft in Interessenkonflikten zwischen Wirtschaftsförderung, dem Erhalt von Arbeitsplätzen sowie der Durchsetzung des Lebensmittelrechts. Nur 16 Überwachungsanstalten könnten auch Lieferwege einfacher ermitteln.

Die Verbraucherzentralen begrüßten geplante Neuregelungen bei der Überwachung von Online-Lebensmittelanbietern als dringend notwendig. Das reiche aber nicht aus. "Verbraucher wollen wissen, wie es um die Sauberkeit in ihrem Lieblingsrestaurant und dem Kiosk um die Ecke bestellt ist", heißt es in der Stellungnahme des Bundesverbands (vzbv). Ergebnisse von Betriebskontrollen sollten daher mit Transparenzsystemen wie Smiley-Symbolen öffentlich gemacht werden. Nötig seien bundeseinheitliche Schutzregeln für anonyme Hinweisgeber. Produzenten sollten außerdem an einem Tiergesundheits-Monitoring teilnehmen müssen, zu dem auch Kontrollen in Ställen gehören sollten.

In der Anhörung an diesem Montag im Ernährungsausschuss geht es unter anderem um Gesetzespläne von Ministerin Julia Klöckner (CDU). Sie sehen vor, dass Behörden künftig auch bei Online-Anbietern von Lebensmitteln anonym Proben für Kontrollen bestellen können, wie es bei Läden bereits möglich ist. Internet-Marktplätze sollen stärker in die Pflicht genommen werden können, unsichere Erzeugnisse aus dem Angebot zu nehmen. Die Neuregelungen sollen auch Unternehmen stärker erfassen, die nicht selbst Lebensmittel in Verkehr bringen, sondern nur eine Internetplattform für Hersteller zur Verfügung stellen.

Die Pläne zielen zudem darauf, bei Lebensmittelskandalen Warenströme schneller nachvollziehen zu können. So sollen betroffene Firmen Informationen zur Rückverfolgbarkeit binnen 24 Stunden elektronisch an die Behörden übermitteln. Der Lebensmittelverband Deutschland meldete Bedenken auch mit Blick auf die Machbarkeit für alle Betriebe an. Für kleine Firmen vor allem im Handwerk und der Gastronomie wäre dies mit erheblichen zusätzlichen Kostenbelastungen verbunden./sam/DP/he

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