18.11.2014 16:25:31
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Urteil zu Middelhoff-Klage gegen Sal. Oppenheim am 3. Februar
KÖLN (AFP)--Für den inhaftierten Ex-Arcandor-Chef Thomas Middelhoff deutet sich eine weitere Niederlage vor Gericht an: In einem Zivilverfahren um eine Millionenforderung Middelhoffs und seiner Ehefrau an die Privatbank Sal. Oppenheim ließ das Landgericht Köln am Dienstag durchblicken, dass es die Klage womöglich abweisen wird. Das Urteil in dem Rechtsstreit wird am 3. Februar erwartet.
"Alles in allem sieht es nach derzeitigem Sachstand recht ungünstig aus für die Klage", sagte der Vorsitzende Richter Stefan Singbartl. Middelhoff selbst war bei der mündlichen Verhandlung in dem Zivilrechtsstreit nicht anwesend. Der 61-Jährige war am vergangenen Freitag in seinem Strafprozess vor dem Essener Landgericht wegen Untreue und Steuerhinterziehung zu drei Jahren Haft verurteilt und noch im Gerichtssaal festgenommen worden. Seither sitzt der frühere Spitzenmanager in Untersuchungshaft.
In dem Kölner Zivilverfahren verlangt Middelhoff von Sal. Oppenheim eine dreistellige Millionensumme. Hintergrund sind Investitionen des Ehepaars Middelhoff in Immobilien-Anlagen der Privatbank, sogenannte "Oppenheim-Esch-Fonds". Die Kläger werfen Sal. Oppenheim unter anderem vor, sie bei der Anlage ihres Privatvermögens falsch beraten zu haben. Die Investitionen hatte Middelhoff teils durch Kredite finanziert. Deren Rückzahlung will Sal. Oppenheim in dem Verfahren durch eine Gegenklage durchsetzen.
In der mündlichen Verhandlung zeigte sich der Vorsitzende Richter Singbartl skeptisch, ob Sal. Oppenheim eine Pflichtverletzung bei der Anlageberatung Middelhoffs begangen haben könnte. Die Anwälte der Bank machten in diesem Zusammenhang geltend, die Aufklärungspflichten hätten in diesem Fall nicht bei Sal. Oppenheim, sondern bei der Firma des Vermögensverwalters Josef Esch gelegen. Der Richter deutete zudem an, dass mögliche Ansprüche von Middelhoff verjährt sein könnten.
DJG/mgo
(END) Dow Jones Newswires
November 18, 2014 09:54 ET (14:54 GMT)- - 09 54 AM EST 11-18-14
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