12.04.2016 16:53:39

Urteil: Überlastete Webseite kann Abfindung kosten

DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Wer wegen einer überlasteten Webseite nicht am Abfindungsprogramm seines Unternehmens teilnehmen kann, hat Pech gehabt. Das hat das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf am Dienstag entschieden (14 Sa 1344/15). Ein Arbeitnehmer hatte geklagt, weil ihm 300 000 Euro Abfindung durch die Lappen gegangen waren. Das Kontingent wurde nach dem Prinzip vergeben: Wer sich zuerst meldet, bekommt den Zuschlag. Der IT-Gruppenleiter hatte argumentiert, er habe sich pünktlich, aber minutenlang vergeblich auf der bereitgestellten externen Webseite zu melden versucht./fc/DP/men

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