22.03.2020 17:01:43
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UPDATE/Bund und Länder vereinbaren Kontaktverbot von mehr als zwei Menschen
--Regeln gelten bis 19. April
--Spaziergänge von Familien und Mitgliedern eines Haushalts weiter erlaubt
(Neu: Zitat Laschet)
BERLIN (Dow Jones)--Zur Eindämmung des Coronavirus soll bis zum 19. April ein bundesweites Kontaktverbot gelten. Darauf haben sich Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder nach einer gemeinsamen Telefonkonferenz am Sonntagnachmittag geeinigt, wie Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet erklärte. Ansammlungen von mehr als zwei Menschen sollen demnach grundsätzlich verboten werden. Ausgenommen sind Familien und Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben.
"Das Entscheidende ist, Kontakte mit anderen, in Gruppen, erst recht größere Begegnungen, zu unterbinden", sagte Laschet. Bund und Länder würden nun gemeinsam handeln, "mit unterschiedlichen Akzenten", die regional verschieden ausformuliert werden könnten, erklärte Laschet. "Der große Konsens ist das Kontaktverbot." Dieses werde durchgesetzt durch die örtlichen Ordnungsämter und die Polizeien der Länder. Der NRW-Ministerpräsident sprach von "null Toleranz gegen Rechtsbruch". Es drohen Bußgelder bis zu 25.000 Euro und sogar Haftstrafen.
Ausnahmen von dem Kontaktverbot sollen weiterhin gelten, etwa für Einkäufe, Arztbesuche oder den Gang zur Apotheke. Auch "zwingende berufliche Gründe" nannte Laschet sowie die Teilnahme an Beerdigungen. Eine generelle Ausgangssperre, die nun von vielen gefordert werde, hätten Bund und Länder für nicht geeignet gehalten. Nicht das Verlassen der Wohnung sei die Gefahr, sondern soziale Kontakte, so der CDU-Politiker. Der Entschluss sei gefallen, weil "immer noch viel Unvernunft" herrsche.
Kontakt zur Autorin: petra.sorge@wsj.com
DJG/pso/mod
(END) Dow Jones Newswires
March 22, 2020 12:02 ET (16:02 GMT)
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