Gegen Mays Willen 04.04.2019 13:22:00

Unterhaus peitscht Gesetz zu Brexit-Aufschub durch

Unterhaus peitscht Gesetz zu Brexit-Aufschub durch

Der Gesetzesvorschlag durchlief an nur einem Tag alle drei Lesungen im Unterhaus. Er wurde in dritter Lesung mit 313 zu 312 Stimmen angenommen. Bevor er zum Gesetz wird, muss er aber noch vom Oberhaus abgesegnet werden. Eine überparteiliche Gruppe von Abgeordneten will damit verhindern, dass es zu einem Ausscheiden des Landes aus der EU ohne Vertrag kommt.

Premierministerin Theresa May hatte am Dienstag bereits angekündigt, eine Verlängerung der Austrittsfrist beantragen zu wollen. Bislang ist geplant, dass das Land die Europäische Union am 12. April verlässt. May will eine Verschiebung bis zum 22. Mai erreichen. Eine Teilnahme an der Europawahl (23.-26. Mai) will sie damit umgehen.

Offen ist, ob sich die übrigen EU-Staats- und Regierungschefs auf Mays Vorschlag einlassen. Sie wollen am kommendem Mittwoch (10. April) bei einem Sondergipfel darüber beraten, wie es beim Brexit weitergeht. Eine Verlängerung der Brexit-Frist müssen die verbleibenden 27 Mitgliedstaaten einstimmig billigen.

Die Abgeordneten wollen nun sicherstellen, dass die Länge des Brexit-Aufschubs in jedem Fall vom Parlament abgesegnet werden muss. Damit könnten sie gegen den Willen der Premierministerin eine Verschiebung über den 22. Mai hinaus - inklusive einer Teilnahme an der Europawahl - durchsetzen.

/cmy/DP/he

LONDON (dpa-AFX)

Weitere Links:


Bildquelle: Grzejnik / Shutterstock.com,Vinko93 / Shutterstock.com,Marian Weyo / Shutterstock.com
Eintrag hinzufügen
Hinweis: Sie möchten dieses Wertpapier günstig handeln? Sparen Sie sich unnötige Gebühren! Bei finanzen.net Brokerage handeln Sie Ihre Wertpapiere für nur 5 Euro Orderprovision* pro Trade? Hier informieren!
Es ist ein Fehler aufgetreten!