Oberverwaltungsgericht |
26.08.2021 17:15:00
|
Uniper: Bebauungsplan für Steinkohlekraftwerk Datteln 4 unwirksam
Bei der Planung sieht das Gericht schwere Fehler bei der Wahl des Standortes. "Der Rat der Stadt Datteln hat bei seiner Abwägung die auf der Ebene der Regionalplanung erfolgte fehlerhafte Standortauswahl übernommen", sagte das Gericht zur Begründung. Bei einer Änderung des Gebietsentwicklungsplans für den Regierungsbezirk Münster sind nach Überzeugung des Gerichts Vorschriften bei der Umweltvorsorge verletzt worden.
So seien Standortalternativen von vornherein nicht geprüft worden. Auch seien Alternativen bei der Art des Kraftwerks, etwa Gas, nicht berücksichtigt worden. Der Suchraum sei fälschlicherweise auf den Bereich Emscher-Lippe begrenzt worden. "Es ging offensichtlich darum, den Standort Datteln nicht zu gefährden", sagte der Vorsitzende Richter Detlev Klein Altstedde bereits in der mündlichen Verhandlung.
Kläger waren die Nachbarstadt Waltrop, die Umweltschutzorganisation BUND sowie vier Privatpersonen. Das Oberlandesgericht hatte den ursprünglichen Bebauungsplan 2009 für unwirksam erklärt, weil er nicht mit der Landesplanung im Einklang stand.
Das Kraftwerk Datteln 4 des Betreibers Uniper darf dennoch weiterbetrieben werden. Grundlage ist eine Genehmigung aus dem Jahr 2017. Gegen diese Genehmigung laufen Klageverfahren vor dem 8. Senat des OVG. Welche Folge das Urteil zum Bebauungsplan für die Genehmigung hat, entscheidet das Gericht zu einem späteren Zeitpunkt.
"Die Stadt Datteln, Uniper und das Land NRW sind in ihrem Versuch, den falschen aber bereits bebauten Standort nachträglich zu begründen, immer nach dem Prinzip "was nicht passt, wird passend gemacht" vorgegangen", sagte der stellvertretende BUND-Landesvorsitzende Thomas Krämerkämper nach dem Urteil laut Mitteilung. Dem hätten die Richter heute einen Riegel vorgeschoben.
Rechtsanwalt Dirk Teßmer vom BUND sagte: "Der 8. Senat hatte bereits 2012 entschieden, dass eine Betriebsgenehmigung ohne Bebauungsplan rechtswidrig ist. Damit ist die Bezirksregierung Münster jetzt gefordert, dem Kraftwerk die Betriebserlaubnis von Amts wegen zu entziehen."
Ein Uniper-Sprecher teilte mit: "Wir nehmen das Urteil des OVG NRW, das noch nicht rechtskräftig ist, zur Kenntnis, aber teilen die Sicht des Gerichts ausdrücklich nicht." Das Unternehmen werde die Urteilsbegründung analysieren und die Einlegung von Rechtsmitteln prüfen. "Klar ist aber: Das Gericht hat heute nicht über die Stilllegung von Datteln 4 entschieden, sondern über formale Aspekte des Planungsrechts", sagte ein Sprecher nach dem Urteil.
Uniper gehe weiterhin von der Rechtmäßigkeit der für das Kraftwerk erteilten Genehmigung aus, sagte der Sprecher.
/lic/DP/he
MÜNSTER (dpa-AFX)
Wenn Sie mehr über das Thema Aktien erfahren wollen, finden Sie in unserem Ratgeber viele interessante Artikel dazu!
Jetzt informieren!
Weitere Links:
Nachrichten zu Unipermehr Nachrichten
19.12.24 |
Chlor-Einsatz am LNG-Terminal in Wilhelmshaven rechtmäßig (dpa-AFX) | |
28.11.24 |
Verstaatlichter Energiekonzern Uniper hebt Prognose deutlich an - Uniper-Aktie gewinnt (dpa-AFX) | |
28.11.24 |
ROUNDUP: Verstaatlichte Uniper hebt Gewinnausblick an - Rücklage aufgelöst (dpa-AFX) | |
05.11.24 |
Uniper-Aktie gewinnt: Uniper bestätigt Ziele für das Jahr 2024 (finanzen.at) | |
30.10.24 |
Uniper-Aktie gibt nach: Neue Pläne für Uniper-Kraftwerk in Großkrotzenburg (dpa-AFX) | |
22.10.24 |
Trafobrand : Ursachensuche bei Uniper dauert an (dpa-AFX) | |
30.09.24 |
ROUNDUP 2: Großbritannien steigt aus der Kohle aus (dpa-AFX) | |
30.09.24 |
ROUNDUP: Letztes britisches Kohlekraftwerk schließt (dpa-AFX) |
Analysen zu Unipermehr Analysen
21.01.25 | Uniper Sell | UBS AG | |
01.08.24 | Uniper Underweight | Barclays Capital |