15.05.2013 18:45:30

Trennbankengesetz soll ein Jahr später in Kraft treten

   Von Andreas Kißler

   BERLIN--Der Bundestag hat die umstrittenen Regelungen des Trennbankengesetzes zeitlich gestreckt und will so den betroffenen Banken länger die Gelegenheit geben, sich auf eine Abspaltung riskanter Geschäfte einzustellen. Das Gesetz umgeben aber noch Unwägbarkeiten, denn die Haltung des Bundesrates ist noch offen.

   Nach einem Beschluss des Bundestagsfinanzausschusses soll eine Abspaltung der Risikobereiche nun erst zum Juli 2016 vollzogen werden müssen und nicht schon 2015, wie es bisher geplant war. Das ganze Verbot von Universalbanken soll erst 2015 in Kraft treten, ein Jahr später als vorgesehen.

   Der Finanzausschuss habe eine abgeänderte Fassung des Gesetzes beschlossen, sagte der Unions-Berichterstatter Ralph Brinkhaus. "2015 soll die Identifikation stattfinden, und 2016 muss die Abspaltung vor sich gehen", erklärte er.

   Der Bundestag will die Regelungen am Freitag beschließen. Sie sehen neben dem Plan für Trennbanken auch Haftstrafen von bis zu fünf Jahren für allgemeine Pflichtverstöße im Risikomanagement vor. Außerdem sollen die deutschen Großbanken Sanierungs- und Abwicklungspläne erstellen müssen.

   Allerdings ist nach Einschätzungen aus der Union und aus der SPD noch nicht klar, ob diese Pläne dann auch durch den Bundesrat gehen oder dort blockiert werden. Die Abstimmung in der Länderkammer ist für den 7. Juni geplant.

   Brinkhaus zeigte sich unsicher, ob die Regelungen letztlich auch die Hürde Bundesrat nehmen werden. "Wir befinden uns nicht in einem kontextfreien Raum", sagte er. "Wir befinden uns Monate vor der Bundestagswahl." Deshalb müsse man abwarten, ob das regulatorische Interesse im Vordergrund stehen werde oder etwa eine politische Akzentsetzung in der Länderkammer. "Das ist im Grunde die Bruchlinie", sagte Brinkhaus voraus.

   Auch der SPD-Fraktionsfederführer zu dem Thema, Manfred Zöllmer, schloss nicht aus, dass das Vorhaben im Bundesrat blockiert werden könnte. "Ich schließe das nicht aus, aber man wird im Detail jetzt sehen, wie sich die Länder dazu committen", sagte er dem Wall Street Journal Deutschland. Es werde darüber nachgedacht. "Aber eine Koordinierung hat im Detail noch nicht stattgefunden."

   Im Bundestag werde die SPD dem Gesetzentwurf jedenfalls nicht zustimmen. "Wir werden den Gesetzentwurf ablehnen, weil wir es für ein Placebogesetz halten, das die Überschrift Trennbanken trägt, aber nicht wirklich trennt", sagte Zöllmer. "Ich habe den Eindruck, dass hier nur ein Begriff besetzt werden soll, um im Wahlkampf die alte Strategie der asymmetrischen Demobilisierung umzusetzen."

   Vertreter der Regierungskoalition und der Opposition hatten sich bei der ersten Lesung im Bundestag bereits einen Schlagabtausch über das Trennbankengesetz geliefert. Der Opposition gehen die Regelungen nicht weit genug, sie fordert unter anderem auch eine Erfassung von Marktpflegeaktivitäten. SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück, der selber Vorschläge für ein Trennbankensystem vorgelegt hat, hat die Pläne von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) bereits als "nicht ausreichend" kritisiert.

   Schäuble will die Banken mit seinen Plänen zu einer Abspaltung riskanter Handelsgeschäfte vom Einlagen- und Kreditgeschäft zwingen. Eine Abtrennung soll geprüft werden, wenn die Risikopositionen 100 Milliarden Euro oder 20 Prozent der Bilanzsumme des Kreditinstituts übersteigen.

   Das Trennbankengesetz ist eines von zahlreichen Finanzmarktvorhaben, die die Parlamentarier in dieser Woche abschließend beraten. Schon am Donnerstag sollen das Umsetzungsgesetz für die neuen Baseler Eigenkapitalvorschriften und das neue Fondsgesetz beschlossen werden.

   Die Gesetze müssen in dieser Woche vom Bundestag unter Dach und Fach gebracht werden, weil es sonst mit der parlamentarischen Billigung vor der Wahl am 22. September eng werden kann. Denn auch der Bundesrat muss sich noch mit ihnen beschäftigen. Und dort können SPD und Grüne theoretisch alle Vorhaben durch Anrufung des Vermittlungsausschusses bis zur Bundestagswahl verzögern.

   Für andere Finanzgesetze dürfte der Bundesrat aber wohl keine Hürde darstellen. So billigte der Bundestagsfinanzausschuss das so genannte CRD-IV-Umsetzungsgesetz, mit dem die neuen Baseler Eigenkapitalanforderungen gemäß "Basel III" in deutsches Recht überführt werden, laut Brinkhaus mit den Stimmen der SPD, sodass ihm eine breite Zustimmung im Bundestag sicher ist. Dieses Gesetz verschärft künftig die Eigenkapitalanforderungen für die Banken. Enthalten sind auch verbesserte Regelungen zur internen Risikosteuerung der Institute und eine Kappung von Boni.

   Wenig umstritten sind auch neue Regeln für Investmentfonds, mit denen sämtliche Manager und Fonds unter das Dach der Finanzmarktaufsicht kommen sollen. Mit dem Gesetzentwurf dazu soll erstmals in Deutschland ein Kapitalanlagegesetzbuch geschaffen werden. Hedgefonds sollen für Privatanleger damit grundsätzlich verboten werden und Anteile an offenen Immobilienfonds künftig nur noch einmal pro Jahr zurückgegeben werden können. Auch Private Equity Fonds sollen der Aufsicht unterstehen. Brinkhaus zeigte sich optimistisch für eine Zustimmung der Länder zu diesen Regelungen.

   Kontakt zum Autor: andreas.kissler@dowjones.com

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   May 15, 2013 11:36 ET (15:36 GMT)

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