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14.03.2015 09:03:00

Thüringische Landeszeitung: Urteil mit Köpfchen - Pauschales Kopftuchverbot war falsch / Leitartikel von Sibylle Göbel zum aktuellen Verfassungsgerichtsurteil

Weimar (ots) - Auch ein Bundesverfassungsgericht ist lernfähig: Nach zwölf Jahren hat es die Entscheidung revidiert, mit der es 2003 den Ländern das Recht zuschrieb, durch Schulgesetze Kopftuchverbote zu erlassen. Das ist ein kluger, zeitgemäßer Beschluss, der keineswegs besagt, dass die Trennung von Kirche und Staat nun aufgehoben ist oder die obersten Verfassungsrichter in Karlsruhe vor dem ganz langsam wachsenden Bevölkerungsanteil von Muslimen kapitulieren.

Man muss doch einmal die Kirche im Dorf lassen: Ein Kopftuch ist ein Kopftuch - und kein Maschinengewehr, das mitten im Klassenraum aufgepflanzt wird. Es ist ein völlig ungefährlicher Gegenstand, der freilich ein Bekenntnis ist und für die Religion steht, in der seine Trägerin zu Hause ist. Doch wer sich daran stört, der müsste sich auch an dem Kettchen mit Kreuzanhänger oder Kruzifix stören, das eine Lehrerin sichtbar um den Hals trägt. Vor allem aber: Wer die Kopftuchträgerinnen aus dem Schuldienst verbannen will, der enthält nicht nur muslimischen Schülern ein Vorbild, den lebenden Beweis dafür vor, dass Integration gelingen und jeder unabhängig von Religion und Herkunft etwas aus sich machen kann. Er verwehrt auch muslimischen Frauen den Zugang zu einer beruflichen Tätigkeit. Er beraubt sie der Möglichkeit, selbst ihren Lebensunterhalt zu verdienen und zu belegen, dass Frauen im Islam keinesfalls rechtlos sind.

Und wo, wenn nicht in der Schule, können sich Kinder und Jugendliche Toleranz und eine offene Haltung auch in Bezug auf die Religionen gerade dann aneignen, wenn sie es als normal empfinden, dass ihnen eine Muslima - vielleicht auch mit Kopftuch - Unterricht erteilt? Letztlich ist für die Qualität des Unterrichts doch nicht entscheidend, was jemand auf dem Kopf trägt. Sondern ob er Köpfchen hat. Und das lässt sich auch durch ein Habit-Verbot nicht regeln.

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Pressekontakt: Thüringische Landeszeitung Chef vom Dienst Norbert Block Telefon: 03643 206 420 Fax: 03643 206 422 cvd@tlz.de

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