10.01.2015 07:37:58
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Thüringische Landeszeitung: Die SPD muss Ross und Reiter nennen! Kommentar von Bernd Hilder zu den Bestechungsvorwürfen zur Ramelow-Wahl in Thüringen
Ganz klar: Wer besticht, muss bestraft werden. Das muss so sein in einem demokratischen Rechtsstaat. Bei uns gilt aber auch: Wer andere einer Straftat bezichtigt, muss das auch beweisen können. Ist er dazu nicht in der Lage, kann ihn das selbst in juristische Schwierigkeiten bringen. Dann nämlich steht der Verdacht der falschen Beschuldigung im Raum. Das könnte als Verleumdung gewertet werden. Das ist eine Binsenweisheit des Lebens, die auch für Politiker gilt.
Für Polit-Profis kein Problem, sollte man meinen. Und jeder Polit-Profi weiß auch, dass man derartige Anschuldigungen nicht anonym vom Stapel lassen kann, wenn man in der Lage ist, politisch um mindestens eine Ecke denken zu können. Denn genau in dem Moment, in dem solche Beschuldigungen absichtsvoll in das grelle Licht der Weltöffentlichkeit katapultiert werden, muss die Staatsanwaltschaft aktiv werden, in diesem Fall sogar der Generalstaatsanwalt: Die Kavallerie des Rechtsstaats ist nicht mehr aufzuhalten. Rückt sie aus, muss jeder Zeuge sagen, was er weiß, es sei denn, er hätte Zeugnisverweigerungsrecht oder er ginge das Risiko der strafbewehrten Lüge ein. Zeugnisverweigerungsrecht gilt nur für Journalisten, deren gutes Recht es ist, ihre Informanten zu schützen, und für Politiker, solange ihre Immunität nicht aufgehoben wird. All dies muss man wissen, bevor man die öffentlichen Bestechungsvorwürfe der beiden Thüringer SPD-Abgeordneten beurteilt, von denen sich einer offenbar sogar Ramelow offenbart hatte, der den Vorgang dann schon vor einiger Zeit per Zeitungsinterview publik machte: Thüringen, ein Freistaat der Dampf-Plauderer.
Skandalträchtig ist der gesamte Vorgang allemal. Man weiß nur noch nicht, wen es treffen wird. Die Union oder die Sozialdemokratie? Um das herauszufinden, kann es nur eine einzige Schlussfolgerung geben: Die SPD muss Ross und Reiter nennen, so schnell wie möglich, um sich vom Vorwurf der hinterhältigen üblen Nachrede zu befreien. Sie muss ihre Abgeordneten, die ja nach eigenem Bekunden sogar Fraktionschef Matthias Hey bekannt sind, drängen, sich zu offenbaren - oder diese müssen selbst aus der Anonymität kommen.
Denn als Politiker Bestechungsvorwürfe anonym zu erheben, ist armselig. Und außerdem haben die Beiden kaum eine Chance, jetzt noch ihren Namen aus der Öffentlichkeit heraus zu halten. Matthias Hey kennt ihre Namen - und er muss sie spätestens preisgeben, wenn seine Immunität aufgehoben wird. Ähnlich verhält es sich mit dem, was Bodo Ramelow über die Sache bekannt ist. Mit welcher Begründung will man eigentlich die Namen zurückhalten?
Und sowohl die beschuldigte CDU als auch die Öffentlichkeit haben ein Recht darauf, sie zu erfahren. Alles andere wäre schlechter Politikstil, zumal nach der Namensveröffentlichung die Wahrheitsfindung erst anfängt. Die SPD-Abgeordneten müssen ihre Vorwürfe gerichtsfest beweisen. Die CDU-Beschuldigten müssen sich äußern können. Erst danach wird sich entscheiden, ob der nebulöse Vorgang zu einem CDU-Skandal wird oder zu einem der SPD.
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Pressekontakt: Thüringische Landeszeitung Chef vom Dienst Norbert Block Telefon: 03643 206 420 Fax: 03643 206 422 cvd@tlz.de
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