Insolvenzabsicherung |
11.03.2020 16:29:00
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Thomas-Cook-Pleite: Kolba rät Österreichern, Forderungen anzumelden
"Dieser massive Ausfall der Insolvenzabsicherung geht auf eine gesetzliche Regelung in Deutschland zurück, wonach Veranstalter sich nur bis maximal 110 Mio. Euro versichern müssen", erklärte Kolba vom Verbraucherschutzverein (VSV) am Mittwoch. Da Deutschland die Pauschalreiserichtlinie ungenügend umgesetzt habe, bestehe eine Staatshaftung. Deutschland müsse also den Reisenden den Rest, den die Versicherung nicht abdeckt, erstatten.
Bisher gibt es aber noch keine Möglichkeit, Ansprüche gegen den deutschen Staat anzumelden. Die deutschen Minister, die vor Weihnachten versprochen haben, dass die Republik einspringen werde, haben laut Kolba einen bemerkenswerten Nachsatz fallen lassen: "ohne Anerkennung der Ansprüche". Und bezahlt würde "nur der Ausfall, der unter Abzug der Leistungen von Dritten (Zurich Versicherung, Insolvenzverfahren und Kreditkartenrückbuchungen) auftritt".
Kunden müssten unter Umständen Jahre warten, bis die Insolvenz abgeschlossen ist, so der VSV-Obmann, der bereits drei Musterklagen in Berlin gegen den deutschen Staat eingebracht hat. Das Gericht möge die Staatshaftung Deutschlands feststellen.
Die deutsche Regierung habe sich von der Reisebranche einkochen lassen. "Die sagten, das wird uns zu teuer. Jetzt wird es eben für den Staat teuer", so Kolba zur APA.
Jene rund 20.000 Österreicher, die beim Österreich-Ableger von Thomas Cook gebucht haben, haben indes Glück. Die österreichische Gesellschaft habe sich gesondert versichert, sagte Kolba. Die Summe von 22 Mio. Euro reiche aus, um alle Kunden, die ihre bereits bezahlte Reise nicht mehr antreten konnten, auszuzahlen.
(Schluss) snu/itz
APA
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