11.04.2014 14:03:00

Telekom-V-Prozess - Sundt und Colombo verweisen auf Untergebenen

Im Telekom-V-Prozess rund um den Verkauf einer Telekom-Austria-Immobilie am Wiener Schillerplatz haben die beiden angeklagten Ex-Telekom-Vorstände Heinz Sundt und Stefano Colombo einmal mehr darauf gepocht, sich auf den Immo-Chef im Unternehmen verlassen zu haben. Dieser kann nicht dazu befragt werden, da er aufgrund schwerer gesundheitlicher Probleme nicht mehr vernehmungsfähig ist.

Richterin Claudia Moravec-Loidolt ging in ihrer Befragung auf die Unterschriftenordnung der Telekom ein. Der Staatsanwalt hatte zuvor ausgeführt, dass darin nicht vorgesehen war, dass die Immobilienverträge von den Vorständen unterschrieben werden - was auch in 48 von 49 Deals der Fall war. Lediglich der Verkauf der Schillerplatz-Immobilie wurde von Sundt und Colombo unterzeichnet.

Sundt verwies darauf, von dem nicht vernehmungsfähigen Immo-Chef des Unternehmens um die Unterschriftenleistung zum Schillerplatz gebeten worden zu sein. Von den anderen 48 Immobiliengeschäften hatte er keine Infos. Er habe nicht daran gezweifelt, rechtens gehandelt zu haben. "Ich habe nichts dabei gefunden zu unterschreiben", sagte Sundt am Freitag im Wiener Straflandesgericht.

Dass er wenige Tage vor seinem Ausscheiden aus der Telekom noch den Schillerplatz-Vertrag unterschrieben hat, rechtfertigte Sundt damit, dass er reinen Tisch vor der Übergabe machen wollte. Der Privatbeteiligtenvertreter der Telekom, Norbert Wess, merkte dazu an, dass Sundt bei den letzen acht Sitzungen der Telekom nur viermal anwesend gewesen sei. Auffällig sei auch, dass in den 48 Immo-Verträgen davor immer der Käufer zuerst unterschrieb und sich erst danach die Telekom verpflichtete. Nur beim Schillerplatz war es laut Wess umgekehrt, zuerst unterschrieben Sundt und Colombo und gaben der Käuferseite noch eine lange Frist zu unterzeichnen. Nach der Unterzeichnung durch Sundt und Colombo und vor der Unterzeichnung durch die Käuferseite (Ex-ÖBB-Chef Martin Hubers Ehefrau) kam im November 2006 die Baubewilligung der Behörde.

Wess setzte die Schadenssumme zur Wiedergutmachung bei 4,4 Mio. Euro an - inklusive Verzinsung. Die Verteidigung von Colombo führte an, dass dieser Anspruch verjährt sei, was Wess bestritt.

Huber beteuerte erneut, nicht mit Sundt und Colombo über den Deal gesprochen zu haben. Unterzeichnet hatte seine Frau, die Anteile des ÖBB-Chefs an der Käufergesellschaft wurden von einem Treuhänder gehalten.

Inzwischen haben die Plädoyers begonnen, dann zieht sich das Schöffengericht zur Beratung des Urteils zurück.

(Forts. mögl.) stf/gru/snu

ISIN AT0000720008 WEB http://www.oebb.at/ http://www.telekomaustria.com

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