09.01.2014 17:04:00

Telekom V - Immobiliengutachter im Visier der Anwälte

Im Telekom V-Prozess (Faktum Schillerplatz) ist heute, Donnerstag, zum Prozessauftakt der Sachverständige ins Visier der Anwälte der sieben Angeklagten geraten. Sie wollen den Gutachter Roland Popp wegen Befangenheit ablehnen. Der Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Claudia Moravec-Loidolt will morgen, Freitag, über die Anträge entscheiden.

Die Anwälte werfen dem Immobilien-Sachverständigen Popp einerseits ein Naheverhältnis zur Staatsanwaltschaft vor, denn diese habe ihn beauftragt. Weiters wird dem Gutachter angekreidet, in einem Fachmagazin geschrieben zu haben, in dem in anderen Beiträgen über die Seeste Baugesellschaft berichtet wurde. Seeste hatte im Jahr 2007 die Immobilie Schillerplatz gekauft. Außerdem habe die Telekom Austria in dem Fachmagazin inseriert, wurde dem Gutachter von Verteidigerseite angekreidet. Dies veranlasste den Privatbeteiligtenvertreter der Telekom zum ätzenden Kommentar, aus Sicht der Telekom gebe es hier wenigstens Inserate. Popp dementierte alle Vorwürfe. Er habe sein Gutachten unabhängig und ohne Beeinflussung erstellt.

Der Gutachter spielt im Verfahren eine Schlüsselrolle. Laut Popps Expertise lag der Verkaufspreis für die Schillerplatz-Immobilie etwa bei der Hälfte des damaligen tatsächlichen Verkehrswerts. Damit belastet sein Gutachten die Angeklagten, denen vorgeworfen wird, die Immobilien-Anteile am Schillerplatz 4 unter Wert verkauft bzw. gekauft zu haben. Die Telekom hatte die oberen Stockwerke im früheren Hauptwählamt, einem Palais am Schillerplatz in Wien, Ende 2006 verkauft. Laut Anklage verkaufte das Ehepaar Martin und Barbara Huber - Martin Huber war ÖBB-Chef, Anm. - die Immobilie ein knappes Jahr nach dem Kauf um fast das Doppelte an die Seeste Baugesellschaft, die mittlerweile dort Luxusappartements errichtet hat. Martin Huber trat nicht offen auf, sondern seine Anteile an der Schillerplatz-Projektentwicklungsgesellschaft hielt ein Treuhänder. Der Schaden für die Telekom beträgt laut Anklage 4,4 Mio. Euro.

(Schluss) gru/pro

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