14.04.2016 14:08:00
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Telekom-Prozess -Verschwörungstheorien von ÖIAG bis Swisscom
Die Finanzmarktaufsicht konnte jedenfalls keine Angreifer ausmachen, was den vier Angeklagten bis heute nicht nachvollziehbar ist.
So reichten dann die möglichen "Verdächtigen" von der Schweizer Swisscom, die einmal bei der Telekom Austria einsteigen wollte, bis hin zur Staatsholding ÖIAG, die den Staatsanteil von rund 28 Prozent an der Telekom hält. Unklar blieb auch, warum der Angeklagte Broker Johann Wanovits die von ihm erworbenen Telekom-Aktien großteils sofort wieder abgestoßen hat, wenn doch die Kurspflege durch ihn den Kurs nach oben heben sollte. Wanovits begründete dies damit, dass er das Risiko in seinem Portfolio verringern wollte.
Warum Wanovits rund 500.000 Euro im Papiersackerl als eine Art Prämie für den Aktienverkauf von einem der mitangeklagten Telekom-Manager bekommen hat und man nicht einfach eine Prämie verschriftlicht hat, blieb offen. Dies sei jedenfalls ein "Riesenfehler" gewesen, so Wanovits.
Er betonte, dass die Causa sein Leben zerstört habe. Als Broker dürfe er nicht mehr arbeiten und auch sonst würden sich Geschäftspartner scheuen, mit ihm in Kontakt zu treten. Der Deal hatte Wanovits - neben einem möglichen Kursgewinn - auch noch eine Million Euro eingebracht, die er inzwischen wieder an die Telekom Austria zurückgezahlt hat.
Widersprüchlich waren die Aussagen zu der Übergabe der 500.000 Euro im Papiersackerl am Wiener Naschmarkt. Der Mitangeklagte Prokurist Josef Trimmel sowie Kronzeuge Gernot Schieszler hatten sich bei Vernehmungen selbst belastet und gesagt, Wanovits habe sie eingeladen ins Sackerl zu greifen und sich zu bedienen. Wanovits bestritt die Einladung heute massiv. "Das schwöre ich bei meinem Augenlicht", so Wanovits.
Richter Wolfgang Etl wunderte sich, warum den angeblichen Angriff auf den Telekom-Aktienkurs niemand in der Investor Relations-Abteilung der Telekom aufgefallen ist - erst recht, wo doch Wanovits beim Erstprozess im Jahr 2013 ausgesagt hatte, dass er sich beim Aktienhandel "ausschließlich auf sein Gefühl" verlasse. Infos etwa der Finanznachrichtenagentur Bloomberg nutzte er nicht.
Noch überraschender war, dass Wanovits im Prozess 2013, der vom Obersten Gerichtshof aufgehoben wurde, aussagte, er habe nicht einmal die ad-hoc-Meldungen der Telekom gelesen. Dies sind verpflichtende öffentliche Mitteilungen von börsenotierten Unternehmen über alle wichtigen Ereignisse, die Auswirkungen auf den Kursverlauf haben könnten.
(Schluss) stf/tsk
ISIN AT0000720008 WEB http://www.telekomaustria.com
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