Telefonica Deutschland Aktie
WKN DE: A1J5RX / ISIN: DE000A1J5RX9
08.05.2015 16:14:39
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Telefonica Deutschland muss Frequenzen zunächst nicht vorzeitig zurückgeben
KÖLN/MÜNCHEN (dpa-AFX) - Der Mobilfunker Telefonica Deutschland hat vor der anstehenden Frequenzauktion von Mobilfunklizenzen vor Gericht einen Etappensieg erzielt. Der nach Kunden größte deutsche Mobilfunknetzbetreiber muss einige Frequenzen nun zunächst nicht frühzeitig zurückgeben, wie es die Bundesnetzagentur zuvor gefordert hatte. Dies teilte das Verwaltungsgericht Köln am Freitag mit. Telefonica Deutschland betreibt die Netze von O2 und E-Plus.
Im Zuge der Übernahme von E-Plus im vergangenen Herbst sollte das fusionierte Unternehmen nach dem Willen der Bundesnetzagentur wegen seiner üppigen Frequenzausstattung einige Lizenzen früher zurückgeben als ursprünglich geplant. Telefonica hatte dagegen Klage erhoben, die allerdings keine aufschiebende Wirkung hatte. Konkret hat das Verwaltungsgericht Köln nun die aufschiebende Wirkung dieser Klage angeordnet.
"Wir begrüßen die vom Verwaltungsgericht Köln getroffene Entscheidung", sagte ein Sprecher von Telefonica Deutschland. Auf den Start der Mobilfunkauktion der Bundesnetzagentur am 27. Mai habe dies keine Auswirkungen. Telefonica hätte einige Lizenzen im Frequenzbereich von 900 Megahertz (MHz) und 1800 MHz, die das Unternehmen bei der kommenden Auktion nicht neu ersteigert hätte, bereits Ende 2015 zurückgeben müssen. Der dazu notwendige zügige Umbau der Netze ist laut Branchenexperten technisch anspruchsvoll und wäre eventuell nicht ohne Probleme für Kunden verlaufen./men/stw

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