29.06.2019 15:43:43
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Teilsieg für Umweltverbände im Streit um Tagebau Jänschwalde
COTTBUS (dpa-AFX) - Umweltschützer in der Lausitz haben mit ihrer Klage gegen einen Weiterbetrieb des Tagebaus Jänschwalde einen Teilerfolg errungen. Das Verwaltungsgericht Cottbus urteilte in einer Eilentscheidung, dass der Hauptbetriebsplan für den Braunkohletagebau Jänschwalde vorläufig rechtswidrig ist.
Das teilten die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die Grüne Liga und die mit der Klage betrauten Rechtsanwälte am Samstag mit. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Der Betreiber, das Energieunternehmen Leag, hat per Gerichtsbeschluss jetzt zwei Monate Zeit, eine Umweltverträglichkeitsprüfung nachzuholen.
Das Bergamt prüfte im Dezember des vergangenen Jahres den Weiterbetrieb des Braunkohletagebaus Jänschwalde ab 2019. Dabei äußerten Fachbehörden des Landesumweltamtes ihre Bedenken gegen den vorliegenden Hauptbetriebsplan. Die Weiterführung des Tagebaus wurde trotzdem genehmigt. Dagegen hatten die Umweltschützer geklagt. Die Leag plant, den Tagebau noch bis 2023 zu betreiben./na/DP/zb
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