16.01.2015 19:12:58

Südwest Presse: KOMMENTAR zu MIETRECHT Ausgabe vom 17.01.2015

Ulm (ots) - KOMMENTAR zu MIETRECHT

Ausgabe vom 17.01.2015 Um es vorweg zu sagen: die Autorin ist Nichtraucherin. Und Zigarettenqualm, ganz gleich ob frisch oder abgestanden, stößt sie ab. Das heißt aber nicht, dass die Rauchsignale, die der Bundesgerichtshof sendet, deshalb auf Verständnis stoßen. Der entschied in einem Nachbarschaftsstreit, dass das Paffen auf dem eigenen Balkon eingeschränkt werden kann, wenn es dem Nachbarn unzumutbar ist. Ja wohin wollen wir die Raucher denn noch verbannen? Aus Büros und Restaurants sind sie bereits verdrängt. Auch in den Zügen gibt es abgestandene Luft nur noch pur. Man wird den Zigarettenmief aus alten Sitzpolstern dennoch nicht vermissen. Die Sucht der einen - Raucher nennen es Genuss - soll nicht zu Lasten anderer gehen. Weil auch Passivrauchen schädlich ist, haben Nichtraucher ein Recht auf Gesundheitsschutz. Doch ob es einem gefällt oder nicht: auch Raucher müssen sich entfalten. In den Privaträumen, sollte man meinen, allemal. Weil es da von juristischer Seite schon Einschränkungen gibt - der Qualm darf nicht in Nachbarwohnungen dringen - sollte wenigstens uneingeschränkter Genuss im Freien möglich sein. Ist es aber nicht. Der Bundesgerichtshof erkannte Handlungsbedarf. Möglich wird er für Raucher auch noch Vorschriften für die Nutzung öffentlicher Parkanlagen ersinnen. Die Regelungswut schießt über das Ziel hinaus. Weder vermag sie rechthaberische Streithansel in der Nachbarschaft zu bändigen, noch schafft sie Klarheit für jeden Fall. Man sieht die qualmenden Köpfe des jetzt schon gut ausgelasteten Richterstandes vor sich, wenn sie über die Zahl zumutbarer Zigaretten befinden.

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Pressekontakt: Südwest Presse Ulrike Sosalla Telefon: 0731/156218

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