18.08.2016 20:57:37

Südwest Presse: Kommentar Bluttest - Kernfragen bleiben offen

Ulm (ots) - Ein Fall für Bedenkenträger? Frühzeitig schalten sich die Kritiker eines Bluttests auf Trisomie-Leiden auf Kassenkosten in die heikle Debatte ein. Denn der Gemeinsame Bundesausschuss aus Ärzten und Krankenkassen startet zunächst nur ein Prüfverfahren für diese vorgeburtliche Untersuchung. Dieses kann Jahre dauern und ethische Fragen wird das Gremium sicher nicht ausklammern. Rechtlich ist die Lage in dieser Frage ziemlich eindeutig. Das Bundesverfassungsgericht legt das Grundrecht auf Leben eng aus. Es beginnt mit dem Verschmelzen von Ei und Samenzelle. Die in Deutschland geltende UN-Behindertenkonvention legt sich beim Lebensrecht Behinderter in ähnlicher Weise fest. Doch der Bundesausschuss befasst sich nicht mit der Grundsatzentscheidung, ob solch ein Test bei Risikoschwangerschaften zulässig ist oder nicht. Es geht darum, ob die Versichertengemeinschaft für die Kosten aufkommt oder es der Mutter oder dem Paar überlässt, sich für oder gegen diese Untersuchung zu entscheiden. Wer Kinder oder Erwachsene mit Down-Syndrom kennt, wird nicht auf die Idee kommen, ihnen ein Lebensrecht abzusprechen. Nun muss sich die Gesellschaft darüber klar werden, ob sie diese Menschen willkommen heißt, ihre Eigenheiten akzeptiert und den finanziellen Aufwand für ihre mögliche Betreuung unterstützt. Gibt sie dieses Signal - etwa über die Abgeordneten im Bundestag - wird sich der Ausschuss nicht über dieses Votum hinwegsetzen. Die Entscheidung, sich solch einem Bluttest zu unterziehen, kann die Gesellschaft Schwangeren nicht abnehmen. Sie hält ihnen aber die Entscheidung offen, das Kind auszutragen.

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Pressekontakt: Südwest Presse Ulrike Sosalla Telefon: 0731/156218

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