Förderung |
02.11.2022 15:57:00
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Strompreiskosten-Ausgleichgesetz von Bundesregierung verabschiedet
Anträge können für den Anteil des Jahresstromverbrauchs gestellt werden, der über 1 GWh liegt. Die Frist für ein Ansuchen startet am 1. Jänner und endet am 30. Juni 2023. Mit der Abwicklung der Förderung wird die Austria Wirtschaftsservice GmbH betraut. Unternehmen die um Förderung ansuchen, sind verpflichtet, ein eigenständiges "Energieaudit" zur Energieeffizienz oder im Rahmen eines zertifizierten Energiemanagement- oder Umweltmanagementsystems wie dem EU-Systems für Umweltbetriebsprüfung durchzuführen und innerhalb eines "angemessenen Zeitraums" umzusetzen.
Die Wirtschaftskammer wertet das beschlossene Gesetz als "Zwischenschritt" in der Energiefrage und positiv für große, stromintensive Betriebe. Der beihilferechtliche Rahmen sei von der Europäischen Kommission bereits im Jahr 2013 geschaffen worden und laufe bis 2030. Es sei daher gut, dass Österreich, wie der Großteil der anderen EU-Länder, diesen nun nutze. WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf kritisiert jedoch, dass die Kompensation nur für ein Jahr vorgesehen sei: "Es ist enttäuschend, dass Österreich nicht wie Deutschland ebenso handelt und die volle Laufzeit nützt, denn gerade in Zeiten hoher Energiepreise ist eine langfristige Perspektive notwendig."
APA
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