14.01.2015 07:11:48

STICHWORT: Was darf die EZB und was nicht?

FRANKFURT/LUXEMBURG (dpa-AFX) - Die im Juni 1998 gegründete Europäische Zentralbank (EZB) soll vor allem einen stabilen Euro sichern. In der Dauerkrise der vergangenen Jahre sahen sich Europas Währungshüter immer wieder zu Sondermaßnahmen gezwungen - etwa zum Kauf von bereits im Umlauf befindlichen Anleihen von Krisenstaaten. Dabei sieht sich die Notenbank mit Sitz in Frankfurt innerhalb des ihr zugebilligten Rechtsrahmens.

- "Vorrangiges Ziel" der EZB ist gemäß der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank, "die Preisstabilität zu gewährleisten".

- Zudem soll die Notenbank "die allgemeine Wirtschaftspolitik in der Union" unterstützen, "soweit dies ohne Beeinträchtigung des Zieles der Preisstabilität möglich ist".

- Staatsfinanzierung mit Hilfe der Notenpresse erlauben die EU-Verträge nicht. Ausdrücklich verboten wird unter anderem "der unmittelbare Erwerb von Schuldtiteln" - also der Kauf von Staatsanleihen durch die EZB oder die nationalen Zentralbanken direkt von den Staaten.

- Seit dem 4. November 2014 ist die EZB auch zentrale Bankenaufsicht im Euroraum. Die Notenbank überwacht die 120 größten Institute im Währungsgebiet direkt, darunter 21 Bankengruppen in Deutschland./ben/DP/fr

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