24.04.2008 10:36:00
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STICHWORT: Squeeze Out
MÜNCHEN (dpa-AFX) - Das sogenannte Squeeze Out beschreibt das zwangsweise Herausdrängen von Minderheitsaktionären. Gegen Barabfindungen dürfen Großaktionäre, die mindestens 95 Prozent der Stimmrechte an einer Gesellschaft halten, Kleinanleger auch gegen deren Willen ausschließen. Die Höhe der Abfindung richtet sich nach dem durchschnittlichen Börsenpreis und kann vor Gericht in einem Spruchverfahren überprüft werden.
Die Regelung wurde erst Anfang 2002 in das Aktienrecht eingefügt. Das Interesse der Großaktionäre liegt nach Einschätzung von Aktionärsvertretern auf der Hand: Sie sparen Verwaltungskosten und verringern den Organisationsaufwand für Hauptversammlungen./kf/mf/DP/wiz
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