20.06.2015 12:08:39
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STICHWORT: Kapitalverkehrskontrollen
BRÜSSEL/ATHEN (dpa-AFX) - Um zu verhindern, dass große Geldsummen ins Ausland in Sicherheit gebracht werden, können EU-Länder, die vor dem Finanzkollaps stehen, in bestimmten Fällen Kapitalverkehrskontrollen einführen. Der Lissaboner Vertrag erlaubt dies für den Fall, dass die öffentliche Ordnung oder die öffentliche Sicherheit bedroht sind.
Die Entscheidung darüber und die Einführung der Kontrollen ist eine nationale Angelegenheit. Die Behörden erlassen die Gesetze mit Zustimmung der Europäischen Union. Die möglichen Maßnahmen sind vielfältig - sie alle haben aber zum Ziel, den freien Geldfluss zu beschränken.
Ein Mittel sind Mengenbeschränkungen: Pro Tag dürfen Bankkunden nur eine bestimmte Summe abheben. Oder Steuern: Wenn jemand Geld ins Ausland schicken möchte, kann der Staat Steuern darauf erheben.
Wenn viele Bürger viel Geld von den Banken ihres Landes abziehen, kann dies die wirtschaftliche Stabilität gefährden. Weil die Geldinstitute auf diesem Weg große Summen verlieren, können sie zusammenbrechen, was wiederum Auswirkungen auf die gesamte Wirtschaft hat. Banken sind dann beispielsweise nicht mehr in der Lage, Kredite zu gewähren. Investitionen werden kompliziert oder gar unmöglich.
Bislang hat mit Zypern nur ein Euro-Land Kapitalverkehrskontrollen verhängt. Im März 2013 wurden für mehrere Tage alle Online- Überweisungen gestoppt; die Banken blieben für mehrere Tage geschlossen. Die Bürger konnten an den Geldautomaten höchstens 190 Euro pro Tag von ihren Konten abheben. Im April 2015 hob Zypern alle Einschränkungen auf./sba/lt/DP/zb
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