01.09.2014 14:11:00
|
Stichwort - Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Mindestsicherung
Arbeitslosengeld
Ist die Mindestdauer einer arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigung gegeben, wird das Arbeitslosengeld grundsätzlich für 20 Wochen genehmigt. Wenn in den letzten fünf Jahren arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigungen im Ausmaß von 156 Wochen vorliegen, wird es für 30 Wochen gewährt.
Bei erstmaliger Inanspruchnahme von Arbeitslosengeld ist die Mindestbeschäftigungsdauer erfüllt, wenn man innerhalb der letzten 2 Jahre 52 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtig tätig war. Wird das Arbeitslosengeld vor Vollendung des 25. Lebensjahres beantragt, genügen 26 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtiger Beschäftigung innerhalb der letzten 12 Monate, um den Anspruch zu begründen.
Die Bezugsdauer kann sich aber aufgrund des Alters und der Dauer der vorangegangenen Beschäftigung auf 39 bzw. 52 Wochen erhöhen.
Laut Arbeiterkammer (AK) betrug das durchschnittliche Arbeitslosengeld 2013 rund 29 Euro pro Tag. In Österreich gab es zwischen November 2013 und März 2014 im Schnitt 166.600 Bezieher.
Notstandshilfe
Ist der Bezug des Arbeitslosengeldes erschöpft, kann für bis zu 52 Wochen Notstandshilfe beantragt werden - sie ist also eine Anschlussleistung an das Arbeitslosengeld. Nach einem Jahr muss erneut ein Antrag gestellt werden.
Die Höhe der Notstandshilfe beläuft sich auf maximal 95 Prozent des zuvor bezogenen Grundbetrags des Arbeitslosengeldes. Bei der Berechnung wird jedoch das Gehalt des Partners miteinbezogen, im Extremfall kann sich die Notstandshilfe dadurch auf Null reduzieren.
2013 belief sich die durchschnittliche Höhe der Notstandshilfe auf etwa 23 Euro täglich. Von November 2013 bis März 2014 waren laut AK im Schnitt 132.435 Personen auf Notstandshilfe angewiesen.
Bedarfsorientierte Mindestsicherung
Die bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS), ehemals Sozialhilfe, ist im Gegensatz zu Arbeitslosengeld und Notstandhilfe keine Versicherungs- sondern eine Sozialleistung.
Sie kommt zum Tragen, wenn der Lebensunterhalt nicht über ausreichend finanzielle Mittel bestritten werden kann. Die BMS kann zusätzlich zum Arbeitslosengeld bzw. zur Notstandshilfe bezogen werden, um eine etwaige Differenz zum Mindesteinkommen auszugleichen ("Richtsatzergänzung").
BMS ist eine Länderangelegenheit, eine Hälfte zahlt die jeweilige Gemeinde, die andere wird vom Land beglichen.
2014 beträgt die BMS für Alleinstehende monatlich 813,99 Euro.
(Schluss) fpr/gru
Wenn Sie mehr über das Thema Aktien erfahren wollen, finden Sie in unserem Ratgeber viele interessante Artikel dazu!
Jetzt informieren!