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24.01.2017 19:01:00

Steuerzahler zahlte Hälfte der Kosten für Bankenaufsicht

Die Überwachung des österreichischen Bankensektors hat 2015 rund 56,9 Mio. Euro gekostet. Eigentlich sollten die Banken die Kosten für ihre Aufsicht tragen, doch mehr als die Hälfte hätten die Steuerzahler zahlen müssen, kritisiert der Rechnungshof (RH) in einem noch unveröffentlichten Bericht, schreibt die "Presse" im Internet.

Die Ursache dafür liegt demnach in der Konstruktion der Bankenaufsicht. Es prüft nämlich nicht nur die Finanzmarktaufsicht (FMA), sondern auch die Nationalbank (OeNB). Diese führt im Auftrag der FMA sogenannte Vor-Ort-Prüfungen und die Einzelanalyse der Banken durch. Die Kosten dafür betrugen 34,74 Mio. Euro - mehr als die Hälfte der Gesamtkosten.

Die Ausgaben setzen sich primär aus Personalkosten zusammen: In der OeNB waren 2015 rund 150 Mitarbeiter allein damit beschäftigt, Banken zu überwachen. Maximal 8 Mio. Euro dieser Ausgaben bekommt die OeNB von der FMA rückerstattet. Dieser Betrag ist im Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz festgelegt.

Für die restlichen 26,74 Mio. Euro kam die OeNB - besser gesagt der Steuerzahler - selber auf. Und damit seien noch nicht einmal alle Kosten abgedeckt, kritisiert der RH laut "Presse" und merkt an: "Die OeNB berücksichtigte nur fünf von insgesamt 13 in die Prozesse der Bankenaufsicht eingebundenen Abteilungen bei der Ermittlung ihrer Kosten." Somit seien die wahren Kosten viel höher gewesen.

Im Übrigen seien die Kosten, die der OeNB durch die Bankenaufsicht entstanden, von 2010 bis 2015 um rund 65 Prozent gestiegen.

Der RH-Bericht empfiehlt wegen des erhöhten Koordinationsaufwandes zwischen der OeNB und FMA eine Zusammenlegung der Aufsicht. Doch im Gegensatz zu ÖVP-Finanzminister Hans Jörg Schelling, der die Agenden künftig bei der OeNB positionieren will, legen sich die RH-Experten nicht fest, wohin die Aufsicht wandern soll, heißt es im Bericht.

Eine dazu eingerichtete Arbeitsgruppe werde dem Vernehmen nach aber keine klare Empfehlung abgeben, wo die Bankenaufsicht künftig untergebracht werden soll. Dazu würden nicht ausreichend Informationen zu den Kostenstrukturen der Aufsicht in der OeNB vorliegen, heißt es. Stattdessen werde die Arbeitsgruppe vier Varianten vorschlagen.

(Schluss) ggr/phs

WEB http://www.fma.gv.at http://www.oenb.at/

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