30.06.2015 16:31:00
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Steuerreform - Industrie sieht Eigenkapitalfinanzierung diskriminiert
Die Industriellenvereinigung (IV) hat die heutige
Diskussion der Steuerreform im Finanzausschuss des Parlaments erneut
zum Anlass für Kritik genommen. Bei der sogenannten
Einlagenrückzahlung werde die Eigenkapitalfinanzierung
diskriminiert. Es geht dabei um den Fall, dass Eigentümer Geld aus
ihren Firmen nehmen.
Gesellschafter können sich dabei aussuchen, ob sie sich eingebrachte Einlagen oder erwirtschaftete Gewinne ausschütten lassen. Bei der Gewinnausschüttung wird die Kapitalertragsteuer (KESt) fällig. Nach der aktuellen Regierungsvorlage sollen auch bei der Einlagenrückzahlung Abgaben anfallen, wie die IV am Dienstag in einer Aussendung kritisierte. Da die ursprüngliche Einlage von Eigenkapital bereits aus versteuertem Geld erfolge, solle dessen "Rückholung" nicht der KESt unterliegen, meint die IV.
Die geplante Neuerung des Untreue-Paragrafen und der Bilanzfälschungsbestimmungen im Zuge der Strafrechtsform begrüßt die IV indes. "Die Novelle kann und muss für Rechtssicherheit sorgen", so IV-Generalsekretär Christoph Neumayer.
(Schluss) snu/ivn
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