22.11.2024 18:25:06
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Steuerrecht für Trader – Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte gestrichen!
Sehr gute Nachrichten für deutsche Trader und Investoren. Der Bundesrat hat heute in einer Abstimmung das Jahressteuergesetzes gebilligt. Die Verlustverrechnungsbeschränkung auf 20.000 € für Termingeschäfte ist aus dem neuen Jahressteuergesetz gestrichen worden. Verluste aus Termingeschäften sind künftig wieder uneingeschränkt mit allen Einkünften aus Kapitalvermögen verrechenbar.
Die Nachricht ist sogar noch besser. Das neue Gesetz bestätigt, dass die Verlustverrechnungsbeschränkung nicht nur im Jahr 2024, sondern auch in allen vorhergehenden Jahren seit ihrer Einführung nicht anwendbar ist.
Trading und aktives Anlegen werden dadurch in Deutschland jetzt wieder sehr attraktiv.
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Roland Jegen ist seit über 10 Jahren an der Börse aktiv. Seit Anfang 2016 arbeitet er als Trading Experte bei WH SelfInvest. Neben der klassischen Chartanalyse gehören Auction Market Theory und Market Profile sowie automatisierte Handelssysteme zu seinen Steckenpferden.
Der obige Text spiegelt die Meinung des jeweiligen Kolumnisten wider. Die finanzen.net GmbH übernimmt für dessen Richtigkeit keine Verantwortung und schließt jegliche Regressansprüche aus.
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