02.05.2013 16:29:59

Stellungnahme von TÜV Rheinland zu Medienberichten im Zusammenhang mit dem schweren Unglück in Bangladesch

Köln (ots) - Im Zusammenhang mit der Berichterstattung in deutschen Medien sowie der Presseinformation der Christlichen Initiative Romero e.V. vom heutigen Tage stellt TÜV Rheinland fest: Die Behauptung, TÜV Rheinland habe bei Überprüfungen der am 24. April 2013 eingestürzten Textilfabrik keinerlei Baumängel festgestellt und die Audits oberflächlich durchgeführt, ist irreführend und falsch. Richtig ist vielmehr, dass die Untersuchung von Baumängeln gar nicht Gegenstand der Audits war. Die Audits wurden ordnungsgemäß nach den festgelegten Regeln des BSCI-Standards beziehungsweise SEDEX-Standards vorgenommen.

Richtig ist: Auditoren des TÜV Rheinland haben zwei Fabriken in dem Gebäude in den zurückliegenden Jahren nach dem BSCI-Standard beziehungsweise dem Sedex-Standard auditiert. Beide Standards beziehen sich nicht auf die Überprüfung möglicher baulicher Mängel eines Gebäudes, sondern auf soziale und ethische Kriterien der Arbeitsgestaltung.

Die Christliche Initiative Romero und Gisela Burkhardt im Namen der Initiative Saubere Kleidung erwecken zusätzlich den falschen Eindruck, Auditorinnen oder Auditoren von TÜV Rheinland seien teilweise bestochen worden.

Das tragische Unglück in Bangladesch hat aus Sicht von TÜV Rheinland gezeigt, wie notwendig erweiterte unabhängige Kontrollen durch dritte Prüfdienstleister sind. Deshalb wird TÜV Rheinland - wie andere Prüfunternehmen auch - sein Engagement in Asien und Bangladesch weiter ausbauen.

TÜV Rheinland prüft außerdem rechtliche Schritte gegen die aufgestellten Behauptungen.

Originaltext: TÜV Rheinland AG Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/31385 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_31385.rss2

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