Kiel (ots) - So, jetzt ist der Antrag der AfD, die
Rundfunkstaatsverträge zu kündigen auch im Schleswig-Holsteinischen
Landtag angekommen. Eigentlich nichts Neues. Ähnliche bzw.
gleichlautende Anträge gibt es beispielsweise in Brandenburg,
Sachsen-Anhalt oder Mecklenburg-Vorpommern. Nicht sehr fantasievoll,
aber gut, ich gehe mal davon aus, dass sie noch im Lernprozess sind
und deshalb noch die Hilfe von ihren Fraktionskollegen aus den
anderen Bundesländern ganz gut gebrauchen können. Ihr Antrag zielt
auf eine Kündigung aller rundfunkrechtlichen Grundlagen ab, die in
Deutschland gelten. Man muss ihre Forderung nur einmal genauer
überdenken: Verträge kündigen und dann bei der bekannten
Meinungsvielfalt in den Bundesländern über den öffentlich-rechtlichen
Rundfunk mit allen Ländern wieder eine gemeinsame neue Grundlage
schaffen. Wie soll das eigentlich klappen? Überhaupt, was wollen sie
denn genau? Sie kritisieren den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in
vielen Punkten. Okay, das ist ihr gutes Recht, aber dann müssen sie
auch konkrete Vorschläge für eine Neuordnung vorlegen, die wir hier
im Landtag bzw. in den Ausschüssen debattieren können. Wo sind ihre
Vorschläge? Viele Meinungsäußerungen aus ihren Parteikreisen könnten
den Schluss zulassen, dass sie gar kein Interesse mehr an unserem
öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben. Geht es ihnen am Ende
vielleicht nur um seine Zerschlagung? Sie kritisieren, dass der
öffentlich-rechtliche Rundfunk sich immer stärker an vergleichbare
Inhalte kommerzieller Rundfunkanbieter annähert, weil immer mehr
Unterhaltungsformate dominieren und deshalb ARD und ZDF nicht mehr
ihrer "besonderen gesellschaftlichen Bedeutung" nachkommen. Hier
irren sie, denn die reine Konzentration auf Information und Bildung
ist verfassungsrechtlich nicht zulässig, weil die Funktion der
"Grundversorgung" des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ein
vielfältiges Programm fordert, also auch Unterhaltungssendungen,
Serien und Spielfilme. Sie können gesellschaftlich relevante oder
politische Fragen häufig fühlbarer ergründen als eine reine
Nachrichtensendung. Beides ist notwendig. Sie kritisieren in der
politischen Berichterstattung die mangelnde journalistische
Unabhängigkeit. Hier sage ich, sie sind gegen die journalistische
Freiheit. Im Grunde wollen sie doch bestimmen, welche Inhalte die
Sender ausstrahlen. Wollen sie Zensur? Die Ausgestaltung der
redaktionellen Verantwortung liegt bei den Anstalten. Keiner macht
hier Vorschriften! Übrigens, es ist als Meinungsfreiheit zu
respektieren, was Journalisten schreiben. Klar, auch uns gefällt
nicht jeden Tag, was wir als SPD in den Medien über uns hören, aber
so ist es nun mal in der Demokratie.
Für meine Fraktion sage ich, der öffentlich-rechtliche Rundfunk
und seine Fernsehkanäle entsprechen voll ihrem Verfassungsauftrag
nach Art. 5 Abs. 1 GG. Für eine vielfältige und unabhängige
Berichterstattung ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk unersetzlich
und muss dauerhaft gesichert bleiben. Die Rundfunkkommission der
Länder will gemeinsam mit der Kommission zur Ermittlung des
Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) bis Ende 2018 ein Konzept
für die Rundfunkgebühren erarbeiten. Hier betone ich aber auch, die
Debatte darf nicht in erster Linie nur von finanziellen
Einsparüberlegungen getrieben werden.
Die rasante technische Medienentwicklung macht es notwendig, dass
wir wie bisher immer wieder die Strukturen des öffentlich-rechtlichen
Rundfunks in der digitalen Welt im Rahmen der Staatsverträge
nachjustieren. Übrigens, vielleicht sollten wir uns in diesem
Zusammenhang dann auch darüber Gedanken machen, die Löschfristen für
bestimmte öffentlich-rechtliche Sendungen in den Mediatheken
abzuschaffen. Ich möchte auch betonen, dass angesichts der bewussten
Falschmeldungen in den sozialen Medien der öffentlich-rechtliche
Rundfunk heute wichtiger denn je ist. Gäbe es ihn nicht, so müsste er
erfunden werden. Meine Damen und Herren von der AfD, sagen sie nicht
einfach, alles muss weg und dann sehen wir weiter. Konkrete
Vorschläge zur Stärkung des unabhängigen öffentlich-rechtlichen
Rundfunks bitte! Wir lehnen den Antrag der AfD ab."
OTS: SPD-Landtagsfraktion SH
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