09.03.2014 16:04:00
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Staatliche Hypo-Abbau-GmbH wäre nicht konkursfest
Österreich verfolge damit kein Pleiten-Szenario, hieß es am Sonntag. Mit der Wahl der Rechtsform will man sich aber Haftungsbeschränkungen und damit künftige weitere vermögensrechtliche Pflichten vom Leib halten. Der Steuerzahler stünde nicht im unbegrenztem Maß für alle Lasten aus dem Hypo-Debakel gerade wie es bei einer klassischen Anstalt öffentlichen Rechts gewesen wäre.
Sollten im Verlauf des zumindest zehn Jahre dauernden Abbaus von faulen Krediten, Immobilien oder Problembeteiligungen neue Probleme und Verluste auftauchen, wären "aus der Abbaueinheit heraus" Konkurse oder Teil-Insolvenzen nicht ausgeschlossen, erklären Eingeweihte. Man halte sich damit die Hintertür für eine Gläubigerbeteiligung via Insolvenz offen. Mit dem Modell stärke man die Position der Republik auch gegenüber der einstigen Mehrheitseigentümerin, der Bayerischen Landesbank (BayernLB).
Weil nach bisheriger Interpretation der Task-Force-Empfehlungen keine neue Sondergesellschaft für die Aufnahme der Problemkredite und Abbau-Assets zu gründen wäre, sehen sich Verfechter einer solchen Lösung auch nicht so stark vom Gutdünken aus Bayern abhängig. Denn außer dass die Abbaufirma keine Bankkonzession mehr habe, ändere sich zunächst einmal nicht sehr viel. Diese Position ist unter Hypo-Verantwortlichen im engeren und weiteren Sinn aber zumindest umstritten. Für die Abspaltung/Umgründung/Umwandlung stehe den Bayern Mitsprache zu.
Wichtig wäre es, so ist zu hören, jedenfalls bis zum Ende der Kärntner Landeshaftungen 2017 keine ungeordnete Pleite losbrechen zu lassen.
Rund 13 Milliarden der geplanten 17,8 Mrd. Euro "Abbauvolumen" sind heute schon faule Kredite, Immo- und Leasingfinanzierungen und unverkäufliche Beteiligungen, die in der internen Hypo-Abbaueinheit Heta geparkt sind. Fast die Hälfte zumindest der faulen Kredite soll mittlerweile auf Null abgeschrieben sein.
Nicht nur Wirtschaftsprüfer und Bayern haben bei der Aufstellung der Abbaulösung ein Wort mitzureden. Nach APA-Informationen muss auch die italienische Notenbank einverstanden sein, dass die operative Italientochter in die Abbaugesellschaft ohne Banklizenz kommt. Denn bisher ist es eine der ungelösten Fragen, ob operative Banken mit Kredit/Einlagengeschäft unregulierte Abwicklungsgesellschaften als Konzernmutter haben dürfen.
(Schluss) rf/phs
WEB http://www.hypo-alpe-adria.com http://www.bayernlb.de
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