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21.07.2016 09:52:40

Sparkassen gewinnen Streit ums Banken-Rot gegen Santander

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Die Sparkassen dürfen sich ihr charakteristisches Rot exklusiv für das Bankengeschäft mit Privatkunden sichern. Die beim Patent- und Markenamt eingetragene Farbmarke muss nicht gelöscht werden, wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag entschied. Die Karlsruher Richter begründen das mit der breiten Durchsetzung im deutschen Markt. Damit geht ein sechs Jahre langer Streit mit den Santander-Banken zu Ende, die ein fast identisches Rot verwenden. Sie hatten die Löschung der Marke beantragt. Was das Urteil für den künftigen Markenauftritt von Santander in Deutschland bedeuten wird, war zunächst unklar. (Az. I ZB 52/15)/sem/DP/men

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