Insolvenzeröffnung |
13.02.2024 15:56:00
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SIGNA-Gründer Benko bleibt Tagsatzung in Innsbruck fern - nach einer Stunde bereits beendet
Dann werde das Insolvenzgericht über das Vorliegen der Insolvenzvoraussetzungen zu entscheiden haben, so das Landesgericht. Die nicht öffentliche Verhandlung hatte zuvor rund einer Stunde angedauert. Benko selbst musste nicht anwesend sein und war - wie erwartet - auch nicht erschienen. Weder Insolvenzrichter Hannes Seiser noch die Anwälte Benkos sowie der Vertreter der Finanzprokuratur, Anselm Fuchsbauer, gaben im Anschluss - wie auch zu Beginn der Tagsatzung - Statements ab. Das Medieninteresse am Landesgericht war zwar durchaus vorhanden, aber nicht außergewöhnlich groß, was wohl auch mit dem angenommenen Nicht-Erscheinen Benkos zu tun hatte.
In der Tagsatzung sollte die Sachlage bzw. die Vermögenssituation erörtert werden. Die Benko-Seite werde jedenfalls ein Vermögensbekenntnis ablegen, hatte die APA im Vorfeld erfahren. Letztlich muss festgestellt werden, ob tatsächlich Zahlungsunfähigkeit besteht. Sollte diese nicht gegeben sein, wird der Insolvenzantrag abgewiesen. Der Antrag soll sich einerseits unter anderem darauf stützen, dass der Tiroler Investor im Sanierungsverfahren der Holding seiner Verpflichtung zum Einschuss von 3 Mio. Euro nicht zur Gänze nachgekommen sei. Und zum anderen darauf, dass es offene Forderungen der Finanz gegen ihn gebe.
Der Kreditschutzverband KSV1870 erwartete indes keine rasche Entscheidung. Vielmehr werde eine solche wohl "einige Wochen in Anspruch nehmen", gab Regionalleiter Klaus Schaller in einer Aussendung am Dienstagnachmittag bekannt. Seiser habe als "erfahrener Insolvenzrichter" nun zu beurteilen, ob der Insolvenzgrund "Zahlungsunfähigkeit" tatsächlich vorliege. Dazu habe er eine "beträchtliche Menge an Unterlagen zu sichten und entsprechend zu werten".
Benko müsse "dem Gericht umgehend bescheinigen, dass nur eine Zahlungsstockung vorliegt", sagte indes Gerhard Weinhofer, Geschäftsführer des Gläubigerschutzverbandes Creditreform Österreich, dem "Kurier": "Wenn er das nicht kann, muss das Gericht von einer Insolvenz ausgehen."
(APA)
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