11.01.2015 14:48:47
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Seehofer: Korrekturen beim Mindestlohn - DGB warnt
MÜNCHEN/BERLIN (dpa-AFX) - Knapp zwei Wochen nach Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes fordert CSU-Chef Horst Seehofer deutliche Nachbesserungen. Der bürokratische Aufwand bei der Umsetzung des Gesetzes müsse zurückgedrängt werden, sagte Seehofer der "Welt am Sonntag". "Wir müssen das Mindestlohngesetz entschlacken", sagte er weiter und forderte, notwendige Korrekturen schon in den nächsten Wochen auf den Weg zu bringen. Widerspruch kam vom DGB.
Seehofer sagte, er sei zwar ein Anhänger des Mindestlohns. "Aber was da im Gesetz als Begleitwerk gebracht wurde, ist kolossal. Die Aufzeichnungspflichten und Kontrollmöglichkeiten treffen vor allem die kleineren Betriebe."
Der Vorsitzende des DGB Bayern, Matthias Jena, verteidigte die Dokumentationsvorschriften und Kontrollmöglichkeiten. Andernfalls werde das Gesetz zur Farce. "Arbeitgeber wissen von jedem verschickten Päckchen zu jeder Zeit genau, wo es sich gerade befindet, kennen den Platz jeder Schraube im Ersatzteillager. Da ist es ja wohl nicht zu viel verlangt, auch zu wissen, von wann bis wann und wie lange ihre Beschäftigten gearbeitet haben."
Jena warnte Seehofer ausdrücklich vor einer Lockerung der Dokumentationsvorschriften und forderte den CSU-Vorsitzenden zur Vertragstreue auf: "Ich erinnere den Ministerpräsidenten an den Lieblingsspruch eines seiner Vorgänger, Franz Josef Strauß: Pacta sunt servanda - Verträge sind einzuhalten."
Unterstützung in der Sache bekam Seehofer von Hubert Aiwanger, dem Vorsitzenden der Freien Wähler. "Das Mindestlohngesetz in seiner jetzigen Ausführung ist ein bürokratischer Super-GAU für die Wirtschaft", sagte Aiwanger und sprach von "Sozialismus pur". Es sei allerdings "völlig unverständlich, dass Seehofer diesem Gesetz zugestimmt hat, welches er jetzt kritisiert."
Mit dem neuen gesetzlichen Mindestlohn, der seit dem 1. Januar gilt, sind alle Betriebe verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter aufzuzeichnen, die als Minijobber bei ihnen tätig sind. Das gilt nach Angaben der Zeitung für 6,8 Millionen Minijobber im gewerblichen Bereich, davon ausgenommen sind nur Minijobber in Privathaushalten.
Für neun Branchen, die unter das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz fallen, gelten noch härtere Vorschriften: Sie müssen Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit für alle Arbeitnehmer aufzeichnen und die Unterlagen mindestens zwei Jahre aufbewahren. Arbeitgebern, die fahrlässig oder vorsätzlich gegen diese Pflichten verstoßen, drohen Bußgelder bis zu 30 000 Euro./ukm/DP/edh
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