12.06.2015 22:57:37
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Schwäbische Zeitung: Cybersicherheit ist Innere Sicherheit - Leitartikel zum IT-Sicherheitsgesetz
Es kann aber nicht das Ende der Fahnenstange sein, dass der Staat wichtigen Firmen, die im Bereich der Daseinsvorsorge oder in anderen wichtigen Branchen arbeiten, vorschreibt, dass sie sich effektiver gegen Angriffe wappnen und diese melden sollen. Der Staat muss auch selbst aktiver in der Bekämpfung der Cyberkriminalität werden. Bildlich gesprochen: Man kann den Bürgern ja auch nicht vorschreiben, ihre Häuser und Wohnungen mit einbruchssicheren Türen und Fenstern zu versehen und außerdem im besten Fall noch etwas Stacheldraht ums Grundstück zu legen, ohne selbst über eine funktionierende Polizei und Justiz zu verfügen.
Was es braucht, ist eine Stärkung der Stellen, die Angriffe auf Netzwerke deutscher Firmen, aber auch Attacken gegen Privatleute bekämpfen, bevor sie geschehen. Die Polizei, aber vor allem die Geheimdienste, müssen ihre Kompetenzen hier ausweiten. Denn der Staat darf die Zuständigkeit für die Innere Sicherheit nicht aufs Private abwälzen. Wer die Zuständigkeit der Geheimdienste bei der Cybersicherheit verneint, muss erklären, wer denn sonst derartige Angriffe abwehren soll.
Dass im Bundestag ein Trojaner-Schadprogramm munter Daten abgreifen konnte, das denkbar billig per E-Mail-Link eingeschleust worden war, dämpft Hoffnungen auf schnelle Besserung. Es zeigt aber auch, wie dringend der Handlungsbedarf ist. Der Staat muss, während er der Wirtschaft Vorgaben macht, auch vor der eigenen Haustür kehren. Denn Cybersicherheit ist Innere Sicherheit.
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