10.02.2016 12:47:00
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Schaunig zu Heta: Haftungen schlussendlich womöglich ungültig
Bei ihren unermüdlichen Appellen Richtung Gläubiger zur Angebotsannahme, verwies die SPÖ-Finanzreferentin neben dem von der FMA angekündigten Schuldenschnitt auch mehrmals darauf, dass womöglich zumindest Teile der Kärntner Haftungen schlussendlich gar nicht gültig sein könnten. "Niemand kann vorhersagen, wie Verfahren ausgehen, in denen diese Haftungen geprüft werden", sagte Schaunig mit Verweis auf den Instanzenweg und eine lange Dauer der Prüfung.
Das werde eine spannende rechtliche Frage, wenn es tatsächlich so weit kommen sollte, und Gläubiger nach einem "Nein" zum Angebot wegen des kommenden FMA-Schuldenschnittes in weiterer Folge auf Vermögenswerte des südlichsten Bundeslandes zuzugreifen versuchen sollten. Wenn die Haftungen gültig wären, gäbe es aber auch nur wenig zu holen, sagte sie in Richtung Gläubiger.
Bei der Frage der Gültigkeit der Landeshaftungen gehe es weiters um europa- und beihilfenrechtliche Belange sowie auch verschiedene Passagen im Kärntner Landesholdinggesetz. Jedenfalls würden jahrelange Rechtsstreitigkeiten drohen, so Schaunig. Und: "Wir sind rechtlich bestens vorbereitet auf alle diese Auseinandersetzungen die in weiterer Folge auf uns zukommen könnten."
Das Angebot lege man, um Rechtsfrieden und Rechtssicherheit zu finden. Man wolle jahrelange Rechtsstreitigkeiten vermeiden, hieß es auf die Frage, warum man es nicht darauf ankommen lasse, wenn man schließlich rechtliche Argumente gegen die Landeshaftungen habe.
Selbst wenn es dann doch so weit kommen sollte, dass nach der Heta-Abwicklung exekutiv- oder insolvenz-rechtlich auf Kärnten zugegriffen werde, meinte Schaunig, dass die Bestandsgarantie Schulen, Straßen, Krankenhäuser und weitere Infrastruktur schütze. Diese seien zu erhalten.
Weiters dachte Schaunig an, dass es für jene Gläubigergruppen, die gemeinsam eine Annahme des Angebots via Absprachen ("Lock-up"-Vereinbarung) ausschließen - und damit die nötige Angebots-Annahme der nötigen Zwei-Drittel-Mehrheit blockieren - rechtlich womöglich auch Probleme bekommen könnten. Hier gehe es darum, dass die Verantwortlichen der betreffenden Banken und Versicherungen auf Basis der Offenlegungen der Vermögenswerte der Heta und des Landes erkennen müssten, dass schlichtweg nicht mehr zu holen sei.
Anwalt Manfred Ketzer von der Kanzlei Hausmaninger Kletter, der Kärnten in der Angebotslegung maßgeblich berät, sprach hier von börsenrechtlichen Fragen, Organgefahren und sogar drohendem Schadenersatz. Schließlich würden bei Nicht-Annahme des jetzigen Angebots am Ende alle Gläubiger weniger bekommen. "Es gibt überwiegende rechtliche Gesichtspunkte für die Annahme des Angebots und gegen den Bestand der Lock-up-Vereinbarung", sagte Ketzer. Schaunig: "Alle würden um den Mehrwert (des Angebots, Anm.) umfallen."
Ketzer meinte auch, das Argument des Gläubigerzusammenschlusses, man wolle eine Präzedenzfall vermeiden, ziehe nicht: Es gehe nicht um direkte Anleihen einer Gebietskörperschaft, die diese nicht zurückzahlen wolle oder könne, sondern um Garantien des Landes für eine Bank, die in Schieflage geriet.
Die Lock-up-Vereinbarung besteht zwischen den Gläubigern der Ad-Hoc-Gruppe und jener des Par-Investorenpools. Die Par-Investoren, denen die Hypo NÖ angehört, halten rund 1,1 Mrd. Euro landesbehafteter Heta-Bonds. Die Ad-Hoc-Gruppe ("AHG") hat mit ihren zehn Mitgliedern gut 2,5 Mrd. Euro Forderungen an die frühere Kärntner Hypo. Zur AHG gehören unter anderem die Commerzbank, Cyrus Capital Partners, Farallon Capital Europe, FMS Wertmanagement, Knighthead Capital Management, N.V. Bank Nederlandse Gemeenten, Pacific Investment Management Company/Pimco und Redwood Capital Management.
Beraten wird die AHG vom früheren Kärntner ÖVP-Landeshauptmann Christof Zernatto, was Schaunig auf Nachfragen heute allerdings nicht kommentieren wollte.
Die SPÖ-Finanzreferentin auf Fragen zur AHG, dass sie "noch keine Organ-Aussagen wahrgenommen" habe. Sie gehe von einer sorgfältigen Prüfung des Angebots aus. Und wenn das geschehe, "dann wird schnell klar, das Angebot ist ein sehr gutes".
Jedenfalls gebe es keinesfalls mehr zu holen, als Kärnten jetzt biete, so Schaunig. Die Wohnbaudarlehen mit einem Barwert von 1,4 Mrd. Euro würden als Besicherung der vom Bund geliehen 1,2 Mrd. Euro, die Kärnten zum Angebot beisteuert, dienen. Die Kelag könne wegen der Landesverfassung und dem Syndikatsvertrag mit dem Miteigner RWE nicht verkauft werden. Außerdem würden die Dividenden aus der Kelag für die Schuldentilgung aufgewendet so Schaunig mit Verweis auf Landesschulden in Höhe von insgesamt 5,2 Mrd. Euro (samt der 1,2 Mrd. Euro fürs Angebot und außerbudgetärer Schulden) und einem Jahresbudget von 2,4 Mrd. Euro.
(Schluss/folgt Zus.) phs/tsk
WEB www.heta-asset-resolution.com
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