05.11.2009 11:38:00

Sage Software: Neues Mehrwertsteuerpaket 2010 erfordert erhebliche Umstellungen im Rechnungswesen

Das neue Mehrwertsteuerpaket 2010 beschert zahlreichen Unternehmen gravierende Änderungen im Umsatzsteuerrecht. Die Neuregelungen, die auf EU-Vorgaben basieren und durch das Jahressteuergesetz 2009 ins deutsche Recht übernommen wurden, erfordern beträchtliche Umstellungen im Rechnungswesen. So definiert das Mehrwertsteuerpaket 2010 den Ort, an dem erbrachte Dienstleistungen versteuert werden, neu und beinhaltet zusätzliche Erklärungspflichten, die in den EDV-Systemen rechtzeitig eingebunden werden müssen. Außerdem wird ein neues Vorsteuer-Vergütungsverfahren eingeführt. Betroffen sind vor allem Unternehmen, die grenzüberschreitende Dienstleistungen anbieten.

Um sich für die anstehenden Umstellungen zu wappnen und sich ausführlich über die damit verbundenen Abläufe zu informieren, gibt es nun das Online-Informationsportal www.umsatzsteuer2010.de der Sage Software GmbH (LSE:SGE) und der Forum Verlag Herkert GmbH. Sage zählt mit über 25 Jahren Erfahrung, 250.000 Kunden und 1.000 Fachhändlern zu den Marktführern für betriebswirtschaftliche Software und Services im deutschen Mittelstand. Der Forum Verlag versorgt seit über 20 Jahren Fach- und Führungskräfte, wie beispielsweise Architekten, Bauingenieure, Personalverantwortliche, Geschäftsführer, Steuerberater, Schulleiter, Sicherheitsfachkräfte sowie Verantwortliche in Kommunen und Organisationen mit wichtigen Fachinformationen.

Kostenloser Leitfaden und Schnelltest zum Mehrwertsteuerpaket
Auf www.umsatzsteuer2010.de können Unternehmer bequem per Mausklick einen kostenlosen, umfangreichen Leitfaden bestellen, der die wichtigsten Neuerungen des Umsatzsteuerrechts erklärt sowie wertvolle Expertentipps und übersichtliche Checklisten beinhaltet. Durch einen Schnelltest erfahren Unternehmer nach der Beantwortung von sieben Fragen, ob sie auf die Änderungen ausreichend vorbereitet sind.

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Hintergrund: Zum Mehrwertsteuerpaket 2010
Aufgrund neuer EU-Vorgaben treten zum 01. Januar 2010 Änderungen des Umsatzsteuergesetzes in Kraft. Ziel ist es, grenzüberschreitende Dienstleistungen innerhalb der 27 EU-Mitgliedstaaten zu vereinfachen. Neu sind die Prinzipien für den Dienstleistungsort. Bisher bestand das Ursprungslandprinzip, wonach die Leistungen im Land des Dienstleisters besteuert wurden. Ab dem neuen Jahr gilt jedoch das Bestimmungslandprinzip. Demnach müssen Dienstleistungen und Güterbeförderungen grundsätzlich an dem Ort besteuert werden, an dem der tatsächliche Verbrauch erfolgt. Dieses Prinzip gilt jedoch ausschließlich für Leistungen zwischen Unternehmen, nicht zwischen Unternehmen und Kunden. Damit verbunden sind neue Aufzeichnungs- und Erklärungspflichten. Ein weiteres Novum: Die Rückerstattung der Auslandsumsatzsteuer wird zukünftig elektronisch beantragt. Das elektronische Portal in Deutschland wird derzeit vom Bundeszentralamt für Steuern aufgebaut und soll den Verwaltungsaufwand für grenzüberschreitend tätige Unternehmen reduzieren.

Download der Pressemitteilung: www.sage.de/presse
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