All-in-Gehalt 22.10.2019 16:26:00

Ryanair-Tochter: Gewerkschaft vida warnt vor neuen Lauda-Dienstverträgen

Ryanair-Tochter: Gewerkschaft vida warnt vor neuen Lauda-Dienstverträgen

Die neuen Dienstverträge, die bei der österreichischen Ryanair-Tochter Laudamotion zum Einsatz kommen sollen, sorgen weiter für Kritik. Die Gewerkschaft vida hält mehrere Klauseln für unzulässig und sittenwidrig, wie sie am Dienstag nach einer ersten rechtlichen Prüfung gegenüber der APA erklärte.

Neue Flugbegleiter und Piloten sollen nicht mehr direkt bei Laudamotion angestellt werden, sondern über den irischen Ryanair-Partner Crewlink. Wie es in einem der APA vorliegenden Dienstvertrag heißt, beträgt das Jahresbruttogehalt eines Junior-Flugbegleiters 15.828,82 Euro. Weiters heißt es: "Dies ist ein "All-in"-Vertrag, das heißt, Ihre gesamte Vergütung wurde so berechnet, dass auch eine Prämie für alle Stunden im Zusammenhang mit dem Flugdienst inkludiert ist, auch für Reports vor und nach dem Flug, Verspätungen und alle Aufgaben an Bord. Ihr Gehalt beinhaltet auch eine Prämie für Sonntags und Feiertagsdienste."

Die vida kritisierte am Dienstag, dass bei dem angegebenen Gehalt - auf Monatsbasis sind es umgerechnet 1.130,63 Euro brutto - eine gesetzeskonforme "All-In"-Widmung fehle. Es bleibe unklar, worin das Grund- und worin das All-In-Gehalt (Überzahlung) bestehe. Damit sei nicht überprüfbar, ob die geleisteten Überstunden tatsächlich im Gehalt "abgedeckt" sind, so die Gewerkschaft. Sie fürchtet eine Missachtung des Lauda-Kollektivvertrages: "Schon anhand des Gehalts ist erkennbar (ein derart niedriges konnte im Lauda-KV nicht gefunden werden), dass die Bestimmungen des Arbeitskräfteüberlassungsgesetz im vorliegenden Vertrag missachtet werden."

Ein Dienstort wird in den Verträgen nicht vereinbart, das heißt, die Mitarbeiter können auf jede andere Ryanair-Basis versetzt werden. Die vida hält solche "völlig offene, undefinierte Versetzungsvorbehalte" für "sittenwidrig". Auch "jene Klausel im Vertrag, die auf eine Wahl des Arztes durch den Arbeitgeber im Falle des Krankenstandes abzielt, ist sittenwidrig", so die Gewerkschaft - ebenso die Bestimmungen zu Urlaub und Arbeitszeit. Auch "verdachtsunabhängige Alkohol- und Drogentests oder Taschenkontrollen" seien ohne Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat "unzulässig".

Laudamotion hat seit kurzem neue, rote Uniformen im Einsatz. Diese müssen von den Flugbegleitern laut dem Crewlink-Dienstvertrag gekauft werden. Aus dem Englischen übersetzt heißt es: "Sie werden für den Erwerb, die Wartung und den Unterhalt der Uniform, einschließlich der Reinigung und dem Erwerb von Ersatzartikeln, verantwortlich sein."

Wie aus der Crewlink-Webseite hervorgeht, sucht das Unternehmen am 6. November in Wien und am 8. November in Graz bei Bewerbungstagen nach neuem Flugpersonal. Für morgen, Mittwoch, lädt Laudamotion zu einer Pressekonferenz in Schwechat mit Ryanair-Chef Michael O'Leary ein. Thema: "Flottenausbau und weitere Neuerungen". Zu den neuen Dienstverträgen hat die Fluglinie am Dienstag ebenfalls eine Erklärung angekündigt.

(Forts. mögl.) pro/sp

APA

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Bildquelle: Laudamotion

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