Staatshilfen 29.07.2024 11:45:40

Ryanair-Klage gegen Corona-Hilfen für Austrian Airlines bleibt erfolglos - Aktie trotzdem minimal fester

Ryanair-Klage gegen Corona-Hilfen für Austrian Airlines bleibt erfolglos - Aktie trotzdem minimal fester

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigte die Rechtmäßigkeit des Darlehens von 150 Millionen Euro, das Österreich der Fluggesellschaft im Sommer 2020 gewährt hatte. Dabei sei die Klage von Ryanair und Laudamotion gegen die Genehmigung dieser Beihilfe durch die EU-Kommission endgültig abgewiesen, teilte der Gerichtshof mit.

Mit der Maßnahme sollten Austrian die Schäden ersetzt werden, die ihr durch die Annullierung oder die Verschiebung ihrer Flüge aufgrund der Covid-19-Pandemie entstanden sind. Die österreichische Fluggesellschaft hatte die Staatshilfe 2022 vorzeitig zurückgezahlt.

Der EuGH teilte mit, dass ein Mitgliedstaat der EU eine Beihilfe, mit der durch ein außergewöhnliches Ereignis entstandene Schäden beseitigt werden sollen, aus objektiven Gründen einem einzelnen Unternehmen vorbehalten könne.

Das Rettungspaket, das der Mutterkonzern Deutsche Lufthansa von der Bundesrepublik erhalten hatte, prüft die EU-Kommission derzeit vertieft. Die Rekapitalisierung des angeschlagenen Airline-Konzerns mit 6 Milliarden Euro war von Brüssel im Juni 2020 unter Auflagen genehmigt worden. Der EuGH kassierte den Beschluss jedoch im Mai 2023. Eine Berufung der Lufthansa gegen diesen Entscheid ist noch anhängig.

In Dublin notieren Ryanair-Papiere 0,10 Prozent im Plus bei 15,03 Euro.

FRANKFURT (Dow Jones)

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Bildquelle: pio3 / Shutterstock.com,Markus Mainka / Shutterstock.com

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