Schlussanträge |
30.03.2023 17:59:00
|
Ryanair-Beihilfen: EuGH widmet sich Rückzahlung österreichischer Beihilfen
Am
Donnerstag legte die zuständige Generalanwältin ihre Schlussanträge
zu dem Rechtsmittel von Ryanair vor. Sie schlägt vor, das
Rechtsmittel zurückzuweisen, geht aus dem offiziellen Dokument
hervor.
Konkret geht es um etwa zwei Mio. Euro, die Ryanair als "unzulässige staatliche Beihilfen" erhalten hatte. Diesen Betrag hatte bereits die EU-Kommission 2016 geschätzt. Das Gericht der Europäischen Union bestätigte dann 2021 die Entscheidung der EU-Kommission, dass Ryanair am Flughafen Klagenfurt unzulässige Beihilfen erhalten hätten, die Österreich nun zurückfordern müsse. Schon bald danach hatte Ryanair angekündigt, gegen diese Entscheidung des zweithöchsten Gerichts der EU beim Europäischen Gerichtshof als Höchstgericht zu berufen.
pel/stf
APA
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