Ryanair Aktie
WKN DE: A1401Z / ISIN: IE00BYTBXV33
Gültigkeit des Urteils |
23.11.2023 17:49:00
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Ryanair-Aktie verbilligt sich: Ryanair-Rückzahlungen an Kärnten von EU-Gerichtshof bestätigt
Die EU-Kommission hatte festgestellt, dass bestimmte Dienstleistungs- und Marketingvereinbarungen zwischen dem Flughafenbetreiber und Ryanair, HLX - das sich 2007 mit Hapagfly zu TUIfly zusammengeschlossen hatte - und TUIfly diesen Fluggesellschaften einen ungerechtfertigten Vorteil verschafften. Dies sei nicht mit dem EU-Beihilferecht vereinbar. Konkret musste Österreich von Ryanair und ihren Tochtergesellschaften ungerechtfertigte Beihilfen in Höhe von rund 2 Millionen Euro sowie von TUIfly in Höhe von insgesamt 10,7 Millionen Euro zurückfordern.
Darauf folgende Klagen der Fluggesellschaften waren abgewiesen worden. Ryanair hatte die Urteile dann 2018 erneut angefochten, unter anderem mit der Begründung, es lägen neue Beweismittel vor. Das Gericht der EU hatte diese für unzulässig erklärt, da Ryanair auch deren verspätete Vorlage nicht gemäß der Verfahrensordnung des Gerichts gerechtfertigt habe. Der Gerichtshof hat am Donnerstag alle von Ryanair eingebrachten Rechtsmittel zurückgewiesen und der Fluggesellschaft die Kosten für das Verfahren übertragen.
Ryanair-Aktien verloren in Dublin letztendlich 0,89 Prozent auf 17,325 Euro.
fan/spo/sag

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